Der Stadtrat der Stadt Nienburg hat auf seiner Sitzung am 24.04.2012 – wie bereits im letzten Jahr – den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, die Eintrittspreise für das Nienburger Schwimmbad für Familien mit vielen Kindern sowie für ALG II- und Sozialhilfeberechtigte zu reduzieren. Somit wird es auch in diesem Jahr Kinder und Familien geben, die das Schwimmbad aus finanziellen Gründen nicht besuchen können.
Die Nienburger LINKE-Fraktion hält die Entscheidung des Stadtrates nicht nur aus sozialpolitischen Gründen für falsch. Die Stadt vergibt damit nach unserer Auffassung auch die Chance, die Besucherzahlen zu steigern und damit letztlich höhere Einnahmen zu erzielen.
Um zumindest einigen Kindern und ihren Familien dennoch die Möglichkeit zu geben, eines der schönsten Schwimmbäder im Salzlandkreis im Sommer 2012 regelmäßig zu besuchen, haben sich die Nienburger Ratsfraktion und der Bundestagsabgeordnete Jan Korte entschlossen, zwei Familien jeweils eine Saisonkarte für das Nienburger Schwimmbad kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Familien aus Nienburg und den umliegenden Städten und Gemeinden, die sich für eine der beiden Freikarten interessieren, können sich bis zum 25. Mai in Jan Kortes Bürgerbüro (Tel. 03471/ 622 947) oder im Bürgerbüro der Nienburger LINKEN (Tel. 034721/ 30 744) melden.
Bewerben können sich alle Familien mit Kindern. Vorrangig berücksichtigt werden natürlich Familien mit vielen Kinder und/ oder Familien mit geringem Einkommen. Jan Korte und die Nienburger Ratsfraktion vertrauen dabei den Angaben der Familien, sodass ausdrücklich keine Nachweise vorgelegt werden müssen. Bei mehr als zwei Bewerbungen wird das Los entscheiden.
Jan Korte und die Ratsfraktion hoffen, dass die im Nienburger Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften ihrem Beispiel folgen, um somit gleich zwei Dinge zu erreichen: finanziell schwachen Familien zu helfen und eine traditionsreiche Nienburger Einrichtung zu erhalten!
Presseinformation vom 10.05.2012
Die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Nienburg hat sich mit einem Schreiben an die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises gewandt, um zwei auf der letzten Ratssitzung gefasste Beschlüsse überprüfen zu lassen. Konkret geht es dabei zum einen um den Beschluss zur Unterstützung des umstrittenen Saale-Seitenkanals durch die Stadt Nienburg, zum anderen um den Kauf eines Löschteiches im Gewerbegebiet Nienburg.
Die Beschlussfassung zum Thema „Saale-Seitenkanal“ erfolgte im Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ und war somit kein ordentlicher Tagesordnungspunkt der Ratssitzung. Insofern gab es hierzu weder entsprechende Beschlussvorlagen, noch hatten die Fraktionen die Gelegenheit, sich auf das Thema vorzubereiten. Infolgedessen war der Stadtrat in dieser Angelegenheit nicht beschlussfähig.
Somit ist der Beschluss, der den Bürgermeister gemäß dem Sitzungsprotokoll berechtigen soll, „Gespräche für die Stadt Nienburg (Saale) pro Saaleausbau zu führen“, nach Auffassung der Fraktion aus formellen Gründen rechtswidrig und nichtig. Darüber hinaus lehnt die Nienburger LINKE den Kanal auch inhaltlich als Steuerverschwendung und wegen der damit verbundenen Zerstörung einer einzigartigen Flusslandschaft ab.
Im zweiten von der Fraktion monierten Beschluss geht es um den Kauf einer Fläche im Gewerbegebiet Nienburg. Auf dieser Fläche befindet sich bereits eine Löschwasserteich, der laut Beschlussvorlage erforderlich ist, um die Gebäude eines ansässigen Gewerbebetriebes innerhalb eines 300 m-Radius mit Löschwasser zu versorgen.
Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE wurde zum einen bei der Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat und in den vorberatenden Ausschüssen wiederholt gegen das in § 31 der Gemeindeordnung verankerte Mitwirkungsverbot verstoßen. Sowohl der Bürgermeister als auch Stadtrat Hartmann (FDP) haben an den Beratungen und der Beschlussfassung im Hauptausschuss bzw. im Stadtrat mitgewirkt, obwohl sie als Mitglieder des Aufsichtsrates des jetzigen Grundstückeigentümers WFG Bernburg befangen waren.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Fraktion der Beschluss aber auch inhaltlich zu überprüfen, da der Kauf des Löschteiches nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehört. Diese ist zwar grundsätzlich für die Löschwasserversorgung zuständig, allerdings nur im Rahmen eines sogenannten Grundschutzes. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, dürfte es sich aber im vorliegenden Fall um eine besondere Löschwasserversorgung eines Objektes mit erhöhtem Gefährdungsgrad handeln, für die nicht die Gemeinde, sondern der Eigentümer zuständig ist.
DIE LINKE schlägt deshalb vor, die für den nach ihrer Auffassung unnötigen Grundstückskauf veranschlagte Summe von rund 10.000 € so zu verwenden, dass sie den Brandschutz aller BürgerInnen und Firmen der Stadt sichert. So könnte das Geld beispielsweise für den Erwerb von Ersatzausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr verwendet werden.
Presseinformation vom 27.03.2012
Die Nienburger Linksfraktion hat im Streit um die Errichtung eines Kita-Ersatzneubaus durch den Verein Rückenwind e.V. die Kommunalaufsicht des Landkreises (KAB) eingeschaltet. Hierzu hat die Fraktion der KAB einen Fragenkatalog übersandt und um einen gemeinsamen Gesprächstermin mit ihr, den Initiatoren des Bürgerbegehrens, Vertretern des Rückenwind e.V. und Bürgermeister Bauer gebeten.
Hintergrund ist die von Bauer öffentlich erklärte Absicht, trotz eines entsprechenden Ratsbeschlusses das Gelände in der Calbeschen Straße nun doch nicht mehr an Rückenwind veräußern zu wollen. Noch im Oktober hatte er selbst einen Verkauf des Grundstückes ins Spiel gebracht, nachdem sich sein völlig unausgegorener Vorschlag eines Kita-Neubaus in der Burgstraße als Luftnummer erwiesen hatte.
Mit seinem erneuten Meinungsumschwung verzögert Bauer die Realisierung des wichtigen Infrastrukturprojektes weiter. Er verstößt damit zum wiederholten Mal gegen die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die ihn als Verwaltungsleiter zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen verpflichtet. Mit Blick auf den vom Bürgermeister vollzogenen Zick-Zack-Kurs in Sachen Kita-Neubau stellt sich zudem die Frage, ob dies ein Ausdruck von Unfähigkeit ist oder schlicht böse Absicht dahintersteckt. Geradezu absurd erscheint in diesem Zusammenhang auch seine Aussage, „die Stadt könne nicht in fremdes Eigentum investieren“, wenn man bedenkt, dass er es war, der eine private Schule mit mehreren hunderttausend Euro bezuschussen wollte.
Die Nienburger LINKE verweist noch einmal nachdrücklich darauf, dass die Stadt im Gegensatz zur letztlich untersagten Bezuschussung der privaten Sekundarschule gesetzlich verpflichtet ist, den im Kinderförderungsgesetz verankerten Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zu garantieren. Wie sie diese gesetzliche Pflicht in den maroden Gebäuden, deren Werterhaltung die Stadt auch vor der Übergabe an Rückenwind im Jahr 1999 sträflich vernachlässigt hat, ohne die vom Trägerverein eingeworbenen 1,6 Mio. Euro langfristig erfüllen will, dürfte auch Bauer nicht erklären können.
Zudem besteht nach unseren Informationen nunmehr auch akuter Handlungsbedarf für die Stadt als Vermieter des Objektes Calbesche Straße. Denn der vom Bürgermeister beauftragte Sachverständige hat Zweifel an der Tragkraft der Kellerdecken geäußert. Sollte dies zutreffen, kämen auf die Stadt auch ohne die von Rückenwind ins Auge gefasste Komplettsanierung erhebliche Kosten zu.
Deshalb appellieren wir noch einmal an den Bürgermeister und die ihn unterstützenden Stadträte: Geben Sie Ihre Verweigerungshaltung auf, torpedieren Sie nicht länger ein Projekt, das 1,6 Mio. Euro Fördermittel nach Nienburg bringt! Denken Sie daran, dass es hier nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um die langfristige Sicherung der Betreuung Nienburger Kinder geht! Berücksichtigen Sie, dass auch die Stadtkasse durch die Reduzierung der laufenden Betriebskosten in erheblichem Maße von einem Kita-Neubau profitieren würde!
Presseinformation vom 26.01.2012
Nach einem Schreiben der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Nienburg an die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises ist die nächste Sitzung des Stadtrates auf Dienstag, den 31.05.2011 verlegt worden. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung nun erste Unterlagen aus der vom Stadtrat in Auftrag gegebenen "Machbarkeitsstudie" zum möglichen Kita-Standort Burgstraße übersandt.
Aus dieser geht hervor, dass die Errichtung des Ersatzneubaus in der Burgstraße im Vergleich zum Standort Calbesche Straße erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Nach Informationen der Fraktion DIE LINKE müsste die Stadt Nienburg am Standort Calbesche Straße einen Eigenanteil von 394.000 € tragen, am Standort Burgstraße hingegen rund 730.000 €.
Hinzu kommt, dass das Außengelände in der Burgstraße nur mit planerischen Tricks die benötigte Fläche von 10m²/ je Kind bereithält. DIE LINKE ist deshalb wie die Eltern und eine große Anzahl Nienburger Bürger dafür, den Ersatzneubau am Standort Calbesche Straße mit seiner großzügigen und baumreichen Außenfläche zu errichten.
Schreiben des Rückenwind e.V. an die Stadt Nienburg vom 19.05.2011
Entwurfsplanung/ Kostenschätzung Kita-Ersatzneubau Burgstraße
Bürger bezahlen für Bauers Meinungsäußerung - Burgstraßen-Propaganda im Amtsblatt !
Das Fass ist nun endgültig voll.
Es ist schon erschreckend wie dreist sich ein Bürgermeister am Stadtsäckel bedient, in dem er durch das Amtsblatt seine Politik rechtfertigt und eindeutig Partei für den Standort Burgstraße ergreift und den Befürwortern, der einzig richtigen, nämlich einzig kinderfreundlichen Standortfrage unterstellt, sie würden eine Art von Verhinderungspolitik betreiben. Ein Amtsblatt hat einen amtlichenTeil und einen Anzeigenteil vorzuweisen, diese sind grundsätzlich zu trennen und vor ALLEM: EIN AMTSBLATT HAT IN JEDER HINSICHT NEUTRAL ZU SEIN. Gerade wenn es wie in diesem “Saalekurier“ keine Grenzen zu geben scheint zwischen Amtlichem- und Anzeigeteil, sondern alles bunt durchmischt ist.
Wörtlich heißt es in diesem Artikel :
“Da stellt sich mir die Frage, ob man die Entwicklung der Stadt Nienburg (Saale) bewusst verzögern oder gar verhindern will?“
Lieber Herr Bauer, sieht es nicht in Wirklichkeit ganz anders aus und könnte ein Kitaersatzbau nicht bereits seit vielen Monaten fertiggestellt sein? Wurde nicht von Ihnen und Ihren “Gefolgsleuten“ eine völlig überflüssige Standortdiskussion eröffnet, zu einem Zeitpunkt an dem für den Standort Calbesche Straße bereits alle Vorbereitungen für den Baustart abgeschlossen waren und nur noch ein Erbbaupachtvertrag für das dortige Grundstück mit dem Träger Rückenwind abzuschließen gewesen wäre? Aber woher sollen Sie das wissen?! Sie waren ja nicht einmal bei der Präsentation des Trägers vor über einem Jahr anwesend, wie auch ein Großteil Ihrer “ Mitstreiter“. Fing da nicht bereits Ihre Verzögerungstaktik an. Sie wollten nie diesen Standort akzeptieren. Das ist ja sogar legitim, nur muss man dies auch äußern und zwar zu einem Zeitpunkt an dem sich alle Beteiligten noch damit auseinandersetzen können. Dass erst jetzt Ihr Einwand kommt ist mehr als durchschaubar. Wir wußten sofort in welche Richtung das Ganze zielt - den Linken Ihre Verzögerungstaktik in die Schuhe zu schieben ist so offensichtlich wie dreist. Wenn es nach Ihnen gegangen wäre, so wäre es nie zur Beantragung des Ersatzbaus gekommen. Sie und Ihre Bernburger Behörde haben Rückenwind doch bewußt auf eine falsche Fährte führen wollen, indem behauptet wurde, dass nur die Stadt diesen Antrag stellen darf, dabei ist es nach wie vor der Betreiber der das Recht dazu hatte und hat. Die Beantragung erfolgte seinerzeit “5 vor 12“, einzig und allein auf Initiative der Linken, aber davon ist heute keine Rede mehr.
In seinem Artikel bezieht Sie sich der Bürgermeister auf den geplanten Turnhallenneubau. Wo diese gebaut werden soll und vor Allem wann, lässt er offen. Er sollte allerdings wissen, dass moderne Kindereinrichtungen einen eigenen Turnraum aufweisen, so auch die geplante Einrichtung in der Calbeschen Straße. Es ist daher völlig irrelevant für die Standortdiskussion, ob in ferner Zukunft einmal eine Turnhalle errichtet wird, oder aufgrund der desaströsen Haushaltslage, eben auch nicht. Auch die jetzt schon sehr angespannte Parksituation für Pkw´s in der Burgstraße wird mit keinem Wort erwähnt. Der Hort wird in absehbarer Zeit fertiggestellt sein und in Betrachtung der Nähe der Grundschule sollte auffallen, das am Standort Burgstraße nicht ein zusätzlicher Parkplatz, beispielsweise auf dem Kindergartengrundstück, wie in der Calbeschen Straße, geschaffen werden wird. Wo sollen die Eltern parken, wenn sie ihre Kinder in die Einrichtung bringen?
Herr Bauer, Sie sind Beamter und Vorsteher der gesamten Stadtverwaltung. Sie dienen nicht sich selbst oder Ihrem Hofstaat, sondern Uns - den Bürgern der Stadt Nienburg. Und da wir Alle das Recht besitzen eine Freie Meinung und einen Freien Willen haben zu dürfen, verlangen wir auch von Ihnen die verschiedenen Meinungen zu akzeptieren und dementsprechd NEUTRAL zu sein. Ansonsten wäre es doch sicher möglich, dass Sie in einer der nächsten Ausgaben des “Saalekuriers“ , auch Artikel von Menschen mit anderer Meinung, als der Ihrigen abdrucken. Denn Neutral heisst nunmal, Gleiches Recht für Alle und es hat Sie mit Sicherheit niemand gewählt um in jeder Neuen Ausgabe Ihres Heftes mit Ihrer Meinung konfrontiert zu werden und anderen Meinungen indes, mit tausenden FLYERN - siehe - „Ein Gespenst geht um in Nienburg – das Gespenst des Demokratismus“ - jedwedes Recht auf Mitarbeit im Stadtrat abgesprochen wird - Und wer bezahlte die Kosten für die FLYER ? NATÜRLICH AUCH DIE STADTKASSE !
ES REICHT ENDGÜLTIUG - AKZEPTIEREN SIE ENDLICH, DASS ES AUCH ANDERE MEINUNGEN IN DIESER STADT GIBT, ALS DIE MEINUNG VON MARKUS BAUER - UND AUCH DER KOMMENDE BÜRGERENTSCHEID HAT SEINE DEMOKRATISCHE LEGITIMATION - DENN IN NIENBURG SOLLEN WIEDER DIE BÜRGER - ENTSCHEIDEN UND NICHT DER BÜRGERMEISTER IM ALLEINGANG
DAS IST DEMOKRATIE UND ICH BEGRÜSSE DIESEN “NIENBURGER SOMMER“ IN DEM DIE LEUTE ENDLICH AKTIV WERDEN UND ES IHNEN REICHT IN WELCHER ART ÜBER SIE BESTIMMT WIRD.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bauer, dass Sie doch ein Demokrat sind, können Sie mit der Veröffentlichung dieses Artikels im Amtsblatt beweisen. Ich bin gespannt, ob Sie diese Größe besitzen?!
Mathias Henning
„Ein Gespenst geht um in Nienburg – das Gespenst des Demokratismus“
Nun bin ich 28 Jahre alt geworden, habe die letzten 7 Jahre der DDR miterlebt, um heute, 21 Jahre nach der politischen Wende festzustellen, dass scheinbar alle politischen Reformen und demokratischen Errungenschaften, für die meine Elterngeneration so tapfer demonstriert hat, völlig für die Katz sind und eben jene Demonstranten auch hätten zu Hause bleiben können um den Kessel Buntes zu gucken.
Nun wohne ich seit fast 3 Jahren wieder in meiner Heimatstadt, habe die halbe Republik bereist, war in Rostock, Bremen, Halle und anderswo.Doch jetzt ist es definitiv an der Zeit, mir die Frage zu stellen:
Wo bin ich hier gelandet? Was ist das für ein grausiger Ort an dem scheinbar die große Uhr der weltpolitischen Entwicklung stehen geblieben ist. Ein Ort in dem sich ein politischer Klüngel von intellektuellen Nachtwächtern um einen Bürgermeister geschart hat, der ein gerichtlich beglaubigter Wahrheitsverdreher zu sein vermag. Eine Stadt in der die gewählten Volksvertreter dazu aufrufen demokratische Debatten zu vermeiden und heute Abend sogar dazu anregen, Anfragen von Stadträten an die Verwaltung kostenpflichtig werden zu lassen. Ja Sie haben richtig gelesen! Das demokratischste Grundrecht eines Abgeordneten nach Auskunft durch die Verwaltung soll in Zukunft Geld kosten, wenn es nach dem Willen von einigen eben dieser Abgeordneter geht. Wenn Sie in der Lage sind die Dimension dieser Aussage zu erfassen, dann können Sie sich auch sicher vorstellen, wohin dieser Zug in letzter Konsequenz einmal fahren wird. Ich bin nicht der beste Redner, sicher auch nicht die hellste Leuchte auf der Geburtstagstorte zur 1050 Jahrfeier, aber eines habe selbst ich mittlerweile begriffen. Der Demokratismus ist in Nienburg scheinbar vor vielen Ratssitzungen untergegangen und wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht wieder auferstehen. Soviele antidemokratische Äußerungen und Gepflogenheiten sind mittlerweile Alltag in unserem Rat, dass kein anderer Schluss für mich in Frage kommt.
Es soll auf der Welt einen Orte geben an dem die geistige Elite gefordert ist Entscheidungen zu treffen, demokratisch und transparent. Wenn es einen solchen Ort tatsächlich gibt, dann ist Nienburg definitiv das Gegenmodell zu eben jenem. Ich frage mich, wer wählt solche Menschen zu seinen Repräsentanten? Wenn schon diese Abgeordneten so primitiv denken und handeln sind, wie primitiv müssen erst deren Wähler sein? Es gibt ein Sprichwort, das lautet: „Jeder bekommt das was er verdient“. Nun stellt sich die Frage, ob die Menschen eigentlich wissen, wen sie da gewählt haben? Und ob sie dies in voller Absicht taten. Ich wage auch zu behaupten, dass die Leute die mich gewählt haben, genau wissen warum gerade mich. Nicht aus dem Grund, dass ich zu Allem „Ja und Amen“ sage und Spalier stehe wenn der ehrenwerte Bürgermeister ruft. Ich eine eigene Meinung habe und diese auch vertrete. Auch vor der öffentlichen Bloßstellung nicht zurückschrecke. Und ja, um Gottes Willen, auch Antworten auf meine Fragen haben möchte weil es mein verdammtes demokratisches Recht ist, kritisch zu sein.
Wir Deutschen haben im vergangen Jahrhundert 52 Jahre lang die Diktatur ertragen müssen. Ist das denn Alles schon vergessen? Warum sind heute die gleichen Prozesse im Gange die dieses halbe Jahrhundert erst möglich gemacht haben? Warum ist es unbequem geworden Fragen zu stellen? Warum will man uns am besten das Wort verbieten ohne selbst etwas zu sagen zu haben?
Es gibt noch einen ganz kleinen Teil in mir, der noch daran glaubt, dass dieses Nienburg nicht das Nienburg ist, dass es eigentlich sein will. Das nicht den Schritt zurück angetreten hat. Das nicht von Filz und Vetternwirtschaft korrumpiert wird und das vor Allem immer noch an die Freiheit, die 1989 so resolut erkämpft wurde, glaubt. - Aber wahrscheinlich ist der Zug längst abgefahren. Wohin auch immer.
Ich schrieb diesen Beitrag weil ich es kann und darf. Weil mir laut Grundgesetz das Recht zu steht meine Meinung frei zu äußern - Und da letztendlich noch Demokratie auf der Verpackung steht und das MHD in Nienburg noch nicht ganz abgelaufen ist, war ich einfach mal so frei. Noch darf ich das ja - Noch.
„Demokraten Nienburgs, vereinigt euch!“
Ihr Mathias Henning
Der Stadtrat der Stadt Nienburg muss drei Beschlüsse vom Herbst des vergangenen Jahres aufheben. Dies ist das Ergebnis einer kommunalaufsichtlichen Prüfung, die die Nienburger Linksfraktion angeregt hatte. Damit bestätigt die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises weitgehend die Rechtsauffassung der Fraktion.
Bei den Beschlüssen handelt es sich um die 100%ige Förderung der Hauseingangstür des Bürgermeisters, die kostenlose private Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister und um die Mietverträge zwischen der Stadt und der Wohlfahrtsstiftung zum Grundstück Markt 9.
Hinsichtlich der Förderung der Haustür mit Sanierungsmitteln der Stadt verlangt die Aufsichtsbehörde eine Reduzierung der Fördersumme entsprechend der Satzung der Stadt, die einen 100%igen Zuschuss nur für erforderliche Mehrkosten einer Aufarbeitung vorsieht. Der Hauptausschuss hatte dem Bürgermeister die kompletten Kosten der Sanierung erstatten wollen.
Verzichten muss der Bürgermeister darüber hinaus auf die kostenlose Nutzung des Dienstwagens, nachdem die Kommunalaufsicht sowohl formelle Fehler bei der Beschlussfassung – Bauer hatte den Sitzungsraum nicht verlassen – festgestellt als auch inhaltliche Bedenken geäußert hatte. Der Stadtrat soll den entsprechenden Beschluss in der nächsten Sitzung aufheben.
Ebenfalls aufgehoben werden soll der Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen für die Räume der Feuerwehr und die Büros der Stadtverwaltung im Grundstück Markt 9. Hier hatte der Stadtrat am 5. November beschlossen, künftig jährlich rund 48.000 € für die Nutzung des Grundstückes als Feuerwehrdepot und Verwaltungsgebäude an die Wohlfahrtsstiftung zu zahlen.
Die Linksfraktion hatte als einzige gegen die Vorlage gestimmt, weil sie mit der nun verlangten Miete zum einen den Willen des Stifters Adolf Meyer ins Gegenteil verkehrt sieht, der das Grundstück 1927 extra für die Stadt als Feuerwehrdepot und Kindergarten hatte ausbauen lassen. Zum anderen würde durch die 1940 von den Nazis geänderte Satzung der Bürgermeister als einziger Stiftungsvorstand allein und ohne demokratische Kontrolle über die Verwendung der Mieteinnahmen entscheiden können. Darüber hinaus verfügt die Stadt mit dem Grundstück Johannisstraße 9 über ein eigenes zweites Verwaltungsgebäude, welches nicht teuer angemietet werden müsste.
Auch die Kommunalaufsicht fordert nun „klare Regelungen in der Stiftungssatzung herbeizuführen, da sich Überarbeitungsbedarf abzeichnet“. Weiterhin muss die Stadt „das Zustandekommen der Mietpreise, insbesondere im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung“ dokumentieren und „Darlegungen zur Gesamtnutzung des Objektes und Alternativlösungen (Nutzung stadteigener Gebäude oder Neubau)“ prüfen und im Beschluss festhalten.
Die LINKE sieht der Umsetzung der kommunalaufsichtlichen Anregungen insbesondere zur Problematik Wohlfahrtsstiftung mit Interesse entgegen und hofft auf eine konstruktive Diskussion im Stadtrat.
Gleichzeitig regt DIE LINKE erneut an, die Wohlfahrtsstiftung im Zuge der geforderten Satzungsänderung wieder in „Adolf-Meyer-Stiftung“ umzubenennen und damit nach 70 Jahren den größten Stifter der Stadt wieder gebührend zu ehren.
Presseinformation vom 09.01.2011
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 03.01.2011
Von Mathias Henning
In diesen Tagen so kurz vor Weihnachen kommt man zwangsläufig zu dem Punkt, an dem man sich das vergangene politische Jahr noch einmal in Erinnerung ruft. Was haben wir beiden Linken im Nienburger Stadtrat (Christian Jethon und Mathias Henning) im vergangenen Jahr nicht alles unternommen um an diesem verflixten 18:2 zu arbeiten.
Aber Nein, keine Chance auf Veränderung an diesem für uns doch oft sehr frustrierenden Abstimmungsverhältnis bei Beschlüssen im hiesigen Rat. Es ist völlig gleich wie gut vorbereitet und inhaltlich korrekt unsere Anträge formuliert werden, wie deutlich die Anträge der politischen Gegner gegen geltendes Recht verstoßen, wie sehr wir uns bemühen unseren Stadtratskollegen deutlich zu machen, dass die Kommunalaufsicht ihre Beschlüsse beanstanden wird. Das schlimmste ist aber eigentlich, dass die Presse von unseren Stadtratskollegen als „linksfreundlich“ betitelt wird und immer wieder für ihr völlig objektives Berichten kritisiert wird. In den Köpfen der meisten Nienburger Räte herrscht ohne jeden Zweifel ein völlig verzerrtes Demokratieverständnis. Diskussionen sind möglichst zu vermeiden und nach Außen hin soll Einigkeit demonstriert werden. Ein Kandidat der SPD forderte in seinen Wahlflyern sogar die Abschaffung der ewigen Diskussionen im Stadtrat - Und sie werden es fast vermuten, dieser Mensch wurde doch tatsächlich gewählt. Armes Deutschland, Armes Nienburg. Und nach der Ratssitzung geht’s dann ganz gemütlich zum Umtrunk in die Kneipe eines Stadtrates.
Wie schon oft von mir gesagt, die Parteien in Nienburg könnte man getrost zur Nienburger Einheitspartei zusammenfassen und keiner würde einen Unterschied zur jetzigen Politik bemerken. Mit Außnahme der Linken selbstverständlich. Die größten Aufreger in diesem Jahr waren neben dem katastrophalen Haushalt, die immer kurioser anmutenden Eigennützlichkeiten unseres Bürgermeisters. Ob eine von der Stadt zu bezahlende Türerneuerung im Haus des Bürgermeisters, oder die sogenannte „Dienstwagenäffare“.
In Nienburg fließt es einfach zusammen, was genau, bleibt wohl ein Geheimnis. Es bleibt wie es war und ich gehe davon aus, dass es auch in den kommenden 4 Jahren bis zur nächsten Wahl so sein wird. Aber nichtsdestotrotz liebe Genossen: Nienburg wird nicht aufgegeben. Für Demokratie und Gerechtigkeit. Wir halten die Stellung. Und nun zu guter Letzt noch: Frohe Weihnachten und viel Kraft für die „Neue Zeit“ nach der Landtagswahl im nächsten Jahr.
Euer Mathias Henning , Stadtrat in Nienburg (Saale).
Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises hat zwei Beschlüsse des Nienburger Stadtrates vom 5. November 2010 beanstandet. Dabei handelt es sich um die Beschlüsse zur Anmietung des Grundstückes Markt 9 von der Wohlfahrtsstiftung sowie zur kostenlosen Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister.
In beiden Fällen durfte Bürgermeister Bauer gemäß der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Beschlussfassung mitwirken. Trotzdem hatte er an der Beratung der Mietverträge in seiner Eigenschaft als Vorstand der Wohlfahrtsstiftung teilgenommen. Hierzu stellt die Kommunalaufsicht in ihrem Schreiben fest: „Da Herr Bauer hier sowohl Mitglied des Stadtrates als auch Vorstand der Stiftung ist besteht die Besorgnis, dass er sich in einer solchen Interessenkollision befindet und dadurch nicht mehr uneigennützig und nur zum Wohl der Gemeinde handeln könnte. (…) Somit ist festzustellen, dass der unter TOP 7 im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung der Stadt Nienburg (Saale) gefasste Beschluss gemäß § 31 Abs. 6 GO LSA unwirksam und somit nichtig ist, da auf Seiten des Bürgermeisters Bauer ein Mitwirkungsverbot nach § 31 Abs. 2 Satz 2 GO LSA bestand.“
Auch der Beschluss über die kostenlose Überlassung des Dienstwagens an den Bürgermeister wird von der Kommunalaufsicht für rechtswidrig erklärt und beanstandet, weil Bauer trotz eindeutiger Regelung in der Gemeindeordnung den Beratungsraum nicht verlassen hatte: „Gemäß § 31 Abs. 5 GO LSA hat derjenige, der nach den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 gehindert ist an der Beratung und Entscheidung in einer Angelegenheit mitzuwirken, den Beratungsraum zu verlassen. Lediglich im Falle einer öffentlichen Sitzung besteht das Recht sich im Zuhörerbereich aufzuhalten. Da der TOP 4 im nichtöffentlichen Teil beraten wurde hätte Herr Bauer unverzüglich den Beratungsraum verlassen müssen.“
Neben der Beanstandung aus formalen Gründen prüft die Kommunalaufsicht derzeit auch inhaltlich, ob die vom Stadtrat beschlossenen Mietverträge und der Vertrag über die kostenlose Nutzung des Dienstwagens mit den gesetzlichen Regelungen und dem Haushaltsrecht vereinbar sind. Die LINKE hofft auch hier auf eine sachgerechte Entscheidung im Sinne der Stadt Nienburg.
Presseinformation vom 18.11.2010
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15.11.2010
Schreiben der Fraktion an die Kommunalaufsicht vom 10.11.2010
Die Stadt Nienburg (Saale) wird nach dem Willen von Bürgermeister Markus Bauer künftig rund 55.000 € Miete pro Jahr für die Nutzung des Grundstückes Markt 9 an die „Wohlfahrtsstiftung Nienburg/ Saale“ zahlen. Dies geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die den Stadträten zur Sitzung an diesem Freitag vorliegt.
Für das Haupthaus als zweitem Standort der Stadtverwaltung werden demnach rund 20.000 €, für die Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr rund 35.000 € fällig. Dies entspricht einem Einheitsmietpreis von 4,60 €/ m², der sowohl für die Büroflächen als auch für Treppenhäuser, Flure und die Unterstände der Feuerwehrfahrzeuge gelten soll. Allein für letztere müsste die Stadt künftig monatlich mehr als 1.000 € aufbringen, die damit wohl zu den die teuersten Garagen in Sachsen-Anhalt zählen würden.
Hinter den geplanten Mietzahlungen steht nach Auffassung der Fraktion offenbar die Absicht, mithilfe von scheinbaren Pflichtleistungen Geld in einen Topf zu bekommen, über den Bauer ohne demokratische Kontrolle allein verfügen kann. Denn praktischerweise ist der Bürgermeister laut der unter den Nazis geänderten Stiftungssatzung auch alleiniger Vorstand der „Wohlfahrtsstiftung“, die offenbar als eine Art Geldwaschanlage missbraucht werden soll.
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE widersprechen die geplanten Mietverträge den Interessen der Stadt, den Vorgaben der Stiftungssatzung und insbesondere dem Ansinnen des Stifters Adolf Meyer. Denn dieser wollte mit den von ihm gegründeten Stiftungen „Adolf Meyer“ und „Amalie Meyer“ – 1940 von den Nazis zusammengelegt und in „Wohlfahrtsstiftung“ umbenannt – die Stadt unterstützen und kein zusätzlicher Kostenfaktor sein. Hierfür dankte ihm die Stadt u. a. im Jahr 2002 mit der Anbringung einer Ehrentafel am Feuerwehrgerätehaus – für einen Vermieter wohl eine eher unübliche Aktion!
Darüber hinaus schließt auch die derzeit geltende Stiftungssatzung Mietzahlungen für die Feuerwehr aus, denn dort heißt es: „Das Haus Markt 9 soll Zwecken und Zielen der öffentlichen Wohlfahrt und sonstigen gemeinnützigen Aufgaben dienen.“ Ob darüber hinaus die Nutzung des Haupthauses als Verwaltungsgebäude dem Stiftungszweck entspricht, ist ebenfalls mehr als fraglich.
Am wenigsten Sinn macht die teure Anmietung aber aus Sicht der Stadt Nienburg. Denn die Stadt verfügt mit dem Gebäude Johannisstraße 9 über ein eigenes weiteres Verwaltungsgebäude, das mit den eingesparten Mietzahlungen und den in diesem Jahr in das Gebäude Markt 9 investierten kommunalen Mitteln nachhaltig hätte nutzbar gemacht werden können.
Und auch für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr verbessert sich durch die teure Miete nichts – im Gegenteil: notwendige Investitionen in Ausrüstung und Technik werden noch schwieriger zu finanzieren sein. Mit den geplanten 3.000 € monatlich könnte stattdessen beispielsweise für 600.000 € ein neues Gerätehaus oder die Anschaffung eines dringend notwendigen Löschfahrzeuges finanziert werden.
Um den Interessen der Stadt und der Intention des Stifters Adolf Meyer gerecht zu werden, fordert DIE LINKE den Bürgermeister deshalb auf
1. den Entwurf des Mietvertrages für die Freiwillige Feuerwehr Nienburg ersatzlos zurückzuziehen,
2. die Nutzung des Hauptgebäudes Markt 9 als Verwaltungsgebäude hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Stiftungszweck zunächst von der zuständigen Stiftungsaufsicht prüfen zu lassen,
3. der Stiftungsaufsicht eine geänderte Stiftungssatzung zur Genehmigung vorzulegen, die eine Erweiterung des Vorstandes um je ein Mitglied der Fraktionen des Stadtrates vorsieht, um ein transparente Verwaltung des Stiftungsvermögens zu gewährleisten,
4. eine Rückbenennung der „Wohlfahrtsstiftung“ in „Adolf-Meyer-Stiftung“ zu beantragen, um den Stifter seiner Bedeutung für die Stadt Nienburg entsprechend zu ehren.
Presseinformation vom 03.11.2010
Schreiben an den Bürgermeister vom 03.11.2010
Die Nienburger LINKE erinnert am kommenden Sonntag – dem traditionellen „Gedenktag für die Opfer des Faschismus“ – an die Opfer der Nazi-Herrschaft von 1933 - 1945.
Dazu wird die Basisorganisation Nienburg am Denkmal am Wasserturm um 16.00 Uhr einen Kranz niederlegen.
Der Gedenktag für die Opfer des Faschismus wurde auf Beschluss des Berliner Magistrats seit 1945 an jedem zweiten Sonntag im September begangen. Ab 1947 wird die VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) Träger des Gedenktages.
Nach der Auflösung der VVN in der DDR führte das Komitee der antifaschistischen Widerstandskämpfer gemeinsam mit der Nationalen Front und der SED den Gedenktag weiter. Nach der Wende wurde er vom Bund der Antifaschisten organisiert, der dann ein Teil der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN) wurde.
Presseinformation vom 08.09.2010
Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises hat mit Schreiben vom 16.06.2010 die Haushaltssatzung 2010 und das „Konsolidierungskonzept“ der Stadt Nienburg unter Auflagen genehmigt. Damit hat die Stadt erstmals seit 2006 wieder einen bestätigten Haushaltsplan.
Dies scheint zunächst eine positive Nachricht zu sein, sollen nach Aussage des Bürgermeisters doch nun lange geplante Investitionsmaßnahmen wie die Sanierung des Dorfplatzes in Grimschleben in Angriff genommen werden.
Schaut man sich das 13-seitige Schreiben jedoch genauer an, muss man sich fragen, warum der Landkreis „nach pflichtgemäßem Ermessen“ diesmal von einer Beanstandung abgesehen hat. Hat sich die allgemeine Finanzlage nach der Eingemeindung der umliegenden Dörfer verbessert? Hat die Stadt ihre Konsolidierungsmaßnahmen verstärkt? Kann der Verwaltungshaushalt zukünftig ausgeglichen werden? Werden dann die alten Fehlbeträge abgebaut? Kann die Kassenkreditaufnahme gesenkt werden? Sind die geplanten Einnahmen des Vermögenshaushaltes 2010 sicher? All diese Fragen werden in der Verfügung des Landkreises beantwortet – und zwar mit einem deutlichen „nein“!
So schreibt die Kommunalaufsicht, dass „ (…) weder der kumulative Haushaltsausgleich noch der strukturelle Haushaltsausgleich innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes nachgewiesen werden kann. Im Haushaltsjahr 2013 ist mit einem kumulierten Fehlbedarf in Höhe von 9.021.000 EUR zu rechnen.“ Weiter heißt es: „Im Ergebnis des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist festzustellen, dass sich der kumulierte Fehlbedarf im Jahr 2018 auf 12.170.000 EUR belaufen wird. Der strukturelle Haushaltsausgleich wird auch im verlängerten Konsolidierungszeitraum nicht erreicht."
Wörtlich spricht die Kommunalaufsicht von einer „desolaten finanziellen Situation“ Nienburgs. Nach den derzeitigen Planungen entstünden im Verwaltungshaushalt „jährlich neue Fehlbedarfe“, zudem enthalte das Konsolidierungskonzept „keine konkreten Maßnahmen zum Abbau des ausgewiesenen Fehlbedarfes und zur Vermeidung des Entstehens eines neuen“, ein „verbindlicher Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wiedererlangt werden soll“ sei ebenfalls nicht festgelegt worden.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die Liquidität der Stadt gelegt, die sich in der Höhe des in Anspruch genommenen Kassenkredites widerspiegelt. „Entsprechend dem vorliegenden Liquiditätsplan beträgt der voraussichtliche Kontostand zum 30.06.2010 minus 4.839.769 EUR.“ Entgegen des als angemessen angesehenen Höchstbetrages der Kassenkredite in Höhe von 60% der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes soll jedoch laut Haushaltssatzung „der Höchstbetrag der Inanspruchnahme der Kassenkredite auf 6.500.000 EUR (nunmehr 114,9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes) neu festgesetzt werden.“
Die Aufsichtsbehörde begrenzt deshalb den Kreditrahmen auf maximal 5 Mio. Euro und bemerkt darüber hinaus, „dass bei einer Inanspruchnahme der Kassenkredite über die Soll-Einnahmen des Verwaltungshaushaltes hinaus, nicht mehr von einem Liquiditätsengpass ausgegangen werden kann, sondern dies regelmäßig eine Unterfinanzierung des gemeindlichen Haushaltes darstellt. In diesem Fall ist die Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kassenkredite nicht mehr vertretbar.“
Damit steht die Einheitsgemeinde Nienburg nur sechs Monate nach ihrem Entstehen praktisch vor der Zahlungsunfähigkeit! Dass dies für den Landkreis zumindest nicht völlig überraschend kommt, lässt indes folgender Satz der Verfügung vermuten: „Bereits im Haushaltsjahr 2009 wiesen die Stadt Nienburg (88,85 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes) und die Gemeinden Gerbitz (136,74 %), Pobzig (145,58 %) und Wedlitz (198,72%) einen unangemessen hohen Kassenkreditbedarf nach."
Neben der desolaten Lage des Verwaltungshaushaltes scheint für die Kommunalaufsicht auch der Vermögenshaushalt auf tönernen Füßen zu stehen. Ähnlich wie die Linksfraktion im Stadtrat hat auch die Aufsichtsbehörde offensichtlich Zweifel, ob die fest geplanten Einnahmen aus dem Verkauf des Regenwassernetzes tatsächlich kommen werden: „Ein notarieller Kaufvertrag wurde bisher allerdings noch nicht abgeschlossen. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass vom Eingang dieser Einnahme im Haushaltsjahr 2010 die Gesamtfinanzierung des Vermögenshaushaltes abhängig sein wird. Sollten diese Mittel im Jahr 2010 nicht mehr vereinnahmt werden können, droht in der Jahresrechnung 2010 die Entstehung eines Sollfehlbetrages im Vermögenshaushalt."
Trotz dieser nur auszugsweisen Auflistung von Verstößen gegen die Gemeindeordnung und die Gemeindehaushaltsverordnung kommt der Landkreis zu einem überraschenden Fazit: „Eine Beanstandung der Beschlüsse über die Haushaltssatzung für das Jahr 2010 sowie über das Haushaltskonsolidierungskonzept wäre demnach zwar rechtlich und tatsächlich möglich, steht zum erstrebten Ziel jedoch außer Verhältnis."
Eine solche mehr als zweifelhafte Auslegung des Kommunalrechtes hat allerdings in Bernburg eine gute Tradition, denn bereits in der Vergangenheit hat die Kreisverwaltung dem Nienburger Bürgermeister trotz dessen Rechtsverstößen ein ums andere Mal den Rücken gestärkt.
Erinnert sei hier nur an das legendäre Schreiben im Zusammenhang mit den heimlich geschlossenen Verträgen mit der Happy Children gGmbH aus dem Jahr 2007, als man Bauer zwar attestierte, damit „formal juristisch gegen die vorläufige Haushaltsführung verstoßen zu haben“, ein kommunalaufsichtliches Einschreiten aber mit der Begründung ablehnte, dass „die Errichtung eines solchen Schulzentrums zur Entwicklung einer modernen Infrastruktur und zur individuellen unterrichtsergänzenden Förderung der Schüler und Schülerinnen nicht nur für die Stadt Nienburg (Saale) als Grundzentrum, sondern auch für den Salzlandkreis unabweislich" sei.
Wie diese Geschichte endete, ist bekannt: Knapp zwei Jahre später mussten die Verträge zwangsweise gekündigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dem Gemeinwesen Nienburg Zwangsmaßnahmen ähnlicher Art erspart bleiben. Die Haushaltsgenehmigung 2010 würde sich sonst als Pyrrhus-Sieg erweisen.
Presseinformation vom 02.07.2010
Verfügung des Salzlandkreises vom 16.06.2010
Die Mitgesellschafterin der Happy Children gGmbH, Frau Abendroth-Suchanke, hat am Samstag den Nienburger Stadträten Mathias Henning und Christian Jethon (DIE LINKE) sowie ihren Partnerinnen den Zutritt zu den Räumlichkeiten der privaten Sekundarschule mit den Worten „Sie sind hier unerwünscht!“ verweigert. Eine konkrete Begründung für ihr Handeln blieb sie dabei schuldig.
Die Stadträte wollten sich – wie zuvor bereits in der Nienburger Grundschule – anlässlich des „Tages der offenen Tür“ ein aktuelles Bild vom Innenleben der Schule und des Hortes verschaffen und mit Verantwortlichen und Eltern ins Gespräch kommen.
Das Verhalten Frau Abendroth-Suchankes ist aus Sicht der Fraktion ein ungeheuerlicher Vorgang, insbesondere auch deshalb, weil die Partnerinnen der Stadträte für deren politisches Handeln von der Schulbetreiberin in „Sippenhaft“ genommen werden.
Da die Gesellschafter der Happy Children gGmbH darüber hinaus offensichtlich auch den Austausch unterschiedlicher Meinungen in den Räumlichkeiten ihrer Schule nicht tolerieren, muss vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Verfahrens zur „anerkannten Ersatzschule“ gefragt werden, ob die Schulbetreiber noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Zudem verweisen wir darauf, dass die Happy Children gGmbh als Träger von zwei Kindertagesstätten und zwei Horten in Nienburg erhebliche Mittel der öffentlichen Hand erhält. Allein die Stadt Nienburg zahlt in diesem Jahr mehr als 300.000 € an die Bernburger Gesellschaft, davon rund 45.000 € für den Hort der Sekundarschule.
Die Fraktion DIE LINKE erwartet deshalb von Bürgermeister und Stadtratsvorsitzendem eine klare Stellungnahme in Richtung Happy Children gGmbH, dass es öffentliche Gelder nur dann geben kann, wenn sich alle frei gewählten Mandatsträger durch ungehinderten Zugang zu den Einrichtungen ein eigenes Bild machen können.
Presseinformation vom 31.05.2010
Der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises 72, Jan Korte (DIE LINKE), und die Mitglieder der Nienburger Stadtratsfraktion der LINKEN, Christian Jethon und Mathias Henning, haben sich am Dienstag bei einem Besuch der Kindertagsstätte „Krümelkiste“ über den geplanten Ersatzneubau der Einrichtung informiert.
Wie die Leiterin der Einrichtung Andrea Lenhart berichtete, hat das Land dem Träger Rückenwind e.V. für das Vorhaben bereits rund 1,6 Mio. € an Fördermitteln bewilligt. Die Gelder kommen zum überwiegenden Teil von der Europäischen Union und decken die Netto-Baukosten vollständig ab. Die Förderquote beträgt somit 81 % der Gesamtkosten.
Zwischen der Stadt Nienburg als Eigentümerin des Grundstückes <//span>und dem Träger der Einrichtung geht es nunmehr darum, die Nutzungsrechte mittels eines Erbbaupachtvertrages langfristig zu regeln und die Finanzierung des Eigenanteils sicherzustellen.
Nach Auffassung der Linksfraktion im Stadtrat könnte dies mithilfe eines Trägerkredites und einer Umlage der Finanzierungskosten in einem Zeitraum von bis zu 25 Jahren geschehen. Das würde den angespannten Stadthaushalt aktuell nicht zusätzlich belasten und zudem durch die zu erwartenden erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten größtenteils kompensiert werden. Vorbild ist dabei die jetzige Nienburger Ortschaft Latdorf, die seit 2008 mit der Happy Children gGmbH als Betreiberin des dortigen Kindergartens ein ähnliches Modell umsetzt.
Wie Frau Lenhart berichtete, sind Träger, Mitarbeiter und Eltern darüber hinaus bemüht, durch die Einwerbung von Spenden den Finanzierungsbedarf zu senken. Aus diesem Grund findet unter anderem am 8. Mai ein Benefiz-Konzert des Nienburger Gospelchores in der Schlosskirche zugunsten des Ersatz-Neubaus statt.
Jan Korte und die Ratsfraktion hoffen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger durch den Besuch des Konzertes dieses wichtige Nienburger Infrastrukturprojekt unterstützen. Als kleinen Grundstock für das Spendenkonto überreichten sie am Endes ihres Informationsbesuches Frau Lenhart einen Scheck über 300 €. Der Anteil des MdB stammt aus der Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete. Die Parlamentarier der Linksfraktion hatten diese abgelehnt und spenden stattdessen an Einrichtungen in ihren Wahlkreisen.
Presseinformation vom 28.04.2010
Mathias Henning zum Beschluss des Nienburger Stadtrates, die Preise für Familienkarten drastisch anzuheben und die Ermäßigung für HARTZ IV-Empfänger abzuschaffen
Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen langsam an, und die Badesaison rückt mit großen Schritten auf uns zu. Es könnte so schön sein. Wäre da nicht ein ganz bitterer Beigeschmack in Bezug auf die Eintrittskarten im hiesigen Schwimmbad in der Badesaison 2010.
Der Nienburger Stadtrat hat am 13.04.2010 mit Ausnahme der Fraktion der Linken eine neue Schwimmbadordnung beschlossen. So weit so gut. Eigentlich nichts Besonderes.
Bis auf den Fakt, dass den hiesigen Sparzwängen die “Ermäßigten Eintrittskarten“ zum Opfer gefallen sind. Das heißt: keine Ermäßigung mehr für Arbeitslose und Hartz IV Empfänger, statt dessen Mehrbelastungen für Familien mit vielen Kindern. Ist das nicht Sparen am ganz falschen Ende - gerade in Bezug auf ein im Wahlkampf so hochgeschätze „Familienfreundlichkeit“ unserer Heimatstadt? Auch der Vorschlag der Linken den “normalen“ Eintritt um 30 Cent anzuheben und alles bei den alten Regelungen zu belassen, wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Stattdessen wird nun versucht, den Haushalt auf dem Rücken der sozial Schwachen zu konsolidieren. Da werden sich einige Wähler sicher bedanken. Also mich wird in diesem Jahr keiner im Schwimmbad Nienburg meine Bahnen schwimmen sehen. Wenn ich daran denke, dass es sich sozialschwächere Mitbürger nicht leisten können, sich wie ich ins kühle Nass zu stürzen, stelle ich mir die Frage, ob aus der Badefreude nicht eher ein Badefrust wird.
Wenn das keine wunderbare Werbung für die Freibäder in der Umgebung ist, in denen noch an die Schwachen gedacht wird, dann weiß ich auch nicht.
Na dann Gut Na(cht)ss Nienburger Badefreunde mit nicht so dicken Portemonnaie!
Der Stadtrat der Stadt Nienburg hat trotz unserer Hinweise auf nicht übersandte Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 2 des nichtöffentlichen Teils der heutigen Sitzung unseren Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes abgelehnt.
Mit der nicht erfolgten Übersendung eines Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Salzlandkreises verstößt der Vorsitzende des Stadtrates nach Auffassung der Fraktion gegen § 51 Abs. 4 GO LSA, in dem es u.a. heißt, dass der Einladung die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen grundsätzlich beizufügen sind.
Von der Übersendung kann nur im Ausnahmefall abgesehen werden, und zwar dann, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner dem entgegenstehen. Dies trifft im vorliegenden Fall jedoch nicht zu, da es hier insbesondere um Personalangelegenheiten von Beamten der oberen Besoldungsgruppen geht, für die nach § 4 abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Nienburg der Stadtrat bzw. dessen Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist.
Für das treffen sachgerechter Entscheidung ist es dabei unerlässlich, dass alle Mitglieder über die notwendigen Informationen verfügen und sich ggf. in ihren Fraktionen vorberaten können.
Ein kurzfristig ohne Angabe von Gründen anberaumtes Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit dem Bürgermeister und dem Stadtratsvorsitzenden, die dabei für 2 Minuten ermöglichte Einsichtnahme in den ca. 10seitigen Prüfbericht sowie eine siebenzeilige Sachdarstellung in der Beschlussvorlage erfüllen diese Anforderungen mit Sicherheit nicht.
Ebenso ist es bedauerlich, dass Schreiben der Fraktion an den Vorsitzenden des Stadtrates und den Bürgermeister einfach unbeantwortet bleiben. Entsprechende Hilfe durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises ist hier und in Zukunft ebenfalls wohl nicht zu erwarten, wenn deren Amtsleiterin die Nichtübersendung mit der Begründung unterstützt, dass in Nienburg schon viele Dinge aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Öffentlichkeit geraten seien.
Aus den vorgenannten Gründen sieht sich die Fraktion DIE LINKE außerstande, am nichtöffentlichen Teil der heutigen Ratssitzung teilzunehmen. Gleichzeitig behalten wir uns bei zukünftigen Verstößen gegen unsere Rechte als Mitglieder des Stadtrates ausdrücklich den Weg zum Verwaltungsgericht vor.
Erklärung der Ratsfraktion vom 18.03.2010
Tagesordnung des Stadtrates am 18.03.2010
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am Mittwoch die Beschlussvorlage zur Verpachtung der Gelben Schule an die Happy Children gGmbH zunächst in die Ausschüsse zurückverwiesen. Damit hat sich der intensive Einsatz von Basisorganisation und Stadtratsfraktion - offener Brief an die Kreistagsmitglieder und direkte Gespräche mit Mitgliedern von vier Fraktionen - zumindest vorerst gelohnt.
Die Gefahr, die einzige Turnhalle der Stadt künftig über den Träger der privaten Sekundarschule anmieten zu müssen, besteht jedoch weiterhin. Nun kommt es am Dienstag auf das Votum des Stadtrates an, der sich in drei Tagesordnungspunkten mit der Problematik befassen wird.
Die Fraktion DIE LINKE hofft dabei darauf, dass sich der Nienburger Stadtrat entschlossen für die Interessen der Stadt einsetzt.
Sehr geehrte Mitglieder des Kreistages,
am 7. Oktober 2009 haben Sie im Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreistages über die Übernahme einer Liegenschaft des Salzlandkreises in der Stadt Nienburg (Saale) durch den Träger einer privaten Sekundarschule mittels Erbbaupachtvertrag zu entscheiden.
Auf den ersten Blick und nach der Durchsicht der Ihnen vorliegenden Beschlussvorlage erscheint der Auftrag an den Landrat zum Abschluss eines solchen Vertrages als reine Formalie. Bei näherer Betrachtung und Kenntnis der Gesamtsituation in der Stadt Nienburg ergibt sich jedoch möglicherweise ein anderes Bild. Wir bitten Sie daher, die folgenden Informationen in Ihre Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Das in Rede stehende Grundstück wurde bis zur Schließung im Jahre 2006 als Sekundarschule in Trägerschaft des damaligen Landkreises Bernburg genutzt. Bereits im Sommer desselben Jahres trat mit der Happy Children gGmbH ein privater Träger auf den Plan mit der Absicht, in diesem Gebäude eine freie Sekundarschule zu eröffnen. Wie einem Teil des Stadtrates und den meisten Nienburgern erst im Verlauf der nächsten Jahre bekannt wurde, sollte dies jedoch mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Stadt Nienburg geschehen. Die entsprechenden Verträge schloss der Bürgermeister der Stadt im Frühjahr 2007 ohne Vertretungsmacht und trotz der seit dem 01.01.2007 bis zum heutigen Tag andauernden vorläufigen Haushaltsführung.
Auf Druck der Ratsfraktionen von LINKEN und CDU und unter Einschaltung des Landesrechnungshofes sah sich Anfang 2009 auch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises gezwungen, ihre anfängliche Billigung des Vorgehens des Nienburger Bürgermeisters aufzugeben. Auf ihre Veranlassung hin beschloss der Nienburger Stadtrat am 26.05.2009, alle Verträge zur Förderung der privaten Sekundarschule zu kündigen.
Dies betraf auch die Miet- und Nutzungsverträge zum Schulgebäude, da die Stadt Nienburg als Hauptmieter zwar einen monatlichen Mietzins in Höhe von 1385,50 € (später aufgrund der Reduzierung der vermieteten Fläche 367,00 €) an den Landkreis zu entrichten hatte, gleichzeitig dem Schulträger als Untermieter die gleiche Fläche jedoch miet- und nebenkostenfrei zur Verfügung stellt.
Die am 26.05.09 beschlossenen Kündigungen beinhalteten jedoch nicht den seit dem 01.08.2006 bestehenden Mietvertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt Nienburg zur Nutzung von Turnhalle, Außenanlagen und Toiletten auf dem gleichen Grundstück. Dieser Vertrag besteht weiterhin, die in der Beschlussvorlage erwähnten Aufhebungsverträge wurden bisher weder vom Stadtrat der Stadt Nienburg behandelt noch vom Bürgermeister unterzeichnet. Überdies hat der Bürgermeister öffentlich erklärt, dass die Stadt Nienburg der Hauptmieter der Turnhalle bleiben wolle (Mitteldeutsche Zeitung vom 17.09.2009).
Auch nach unserer Ansicht ist dies dringend geboten, da die Stadt Nienburg über keine weitere Sporthalle verfügt. Insbesondere wird hier seit 2006 der Sportunterricht der im Bestand langfristig gesicherten Grundschule Nienburg durchgeführt, da die früher für den Schulsport genutzte Turnhalle aufgrund der desolaten baulichen Situation und der desaströsen Finanzlage Nienburgs geschlossen worden ist. Darüber hinaus wird die Turnhalle Schäferplatz 14 intensiv von Vereinen und Kindereinrichtungen der Stadt Nienburg genutzt.
Zusammenfassend sprechen zum jetzigen Zeitpunkt folgende Gründe gegen den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages für das gesamte Grundstück mit dem Träger der privaten Sekundarschule:
1. Es besteht ein gültiger Mietvertrag für Turnhalle, Außengelände und Toilettenanlagen zwischen dem Landkreis und der Stadt Nienburg. Eine Aufhebung des Vertrages ist - entgegen den Angaben in der Beschlussvorlage - nicht erfolgt oder geplant.
2. Die Turnhalle ist zur Sicherung der Pflichtaufgabe Sportunterricht in der Grundschule unverzichtbar. Dies ist langfristig nur durch einen Verbleib der Turnhalle in öffentlicher Hand sicherzustellen.
3. Der Betrieb der privaten Sekundarschule ist durch den bestehenden Mietvertrag für das Schulgebäude zwischen Landkreis und Schulträger gesichert, auch die Nutzung der Sporthalle für den Sportunterricht ist in Absprache mit der Stadt Nienburg weiterhin möglich.
4. Nach erfolgter Anerkennung als Ersatzschule durch das Land Sachsen-Anhalt erhält der Schulträger spätestens ab dem Schuljahr 2010/ 2011 eine Finanzhilfe nach § 9 der Ersatzschulverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese beinhaltet auch einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 15 % des zu gewährenden Personalkostenzuschusses. Damit ist eine Verwertung des Schulgebäudes durch Vermietung zu marktüblichen Konditionen - entgegen den Angaben in der Beschlussvorlage -zumindest ab diesem Zeitpunkt möglich.
Wir bitten Sie deshalb, der Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen bzw. sie zunächst von der Tagesordnung des Kreistages am 07.10.2009 zu nehmen.
Nach unserer Auffassung ist ein Interessensausgleich zwischen Landkreis, Stadt und Schulträger durch folgende Varianten möglich:
1. Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes (Vermietung Schulgebäude an Schulträger/ Turnhalle an Stadt durch Landkreis)
2. Teilung des Grundstückes, Abschluss von Erbbaupachtverträgen für die Teilgrundstücke mit Schulträger und Stadt (Problem: gemeinsame Heizungsanlage für Schulgebäude und Turnhalle)
3. Erbbaupachtvertrag für das gesamte Grundstück zu den vorgeschlagenen Konditionen an die Stadt Nienburg – Untervermietung des Schulgebäudes durch die Stadt an den Schulträger zu marktüblichen Konditionen
Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns unter der Telefonnummer 034721/ 30 744 erreichen.
In der Hoffnung auf eine sachgerechte Entscheidung des Kreistages im Sinne aller Beteiligten verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Böhnstedt, Vorsitzender der Basisorganisation
Jethon, Vorsitzender der Stadtratsfraktion
Offener Brief an die Mitglieder des Kreistages vom 30.09.2009
Unter dem Motto „Einheitsgemeinde Nienburg – Chancen und Probleme“ wird die Linksfraktion im Stadtrat Nienburg ab der kommenden Woche im vierzehntägigen Rhythmus öffentliche Sitzungen in den künftigen Ortschaften der Stadt Nienburg abhalten.
Zu den Fraktionssitzungen werden jeweils die Bürgermeister, die Mitglieder der Gemeinderäte, die Wehrleiter sowie Vertreter von Vereinen persönlich eingeladen, darüber hinaus sind natürlich auch alle anderen Einwohner der Gemeinden herzlich willkommen.
Ziel der Veranstaltungen ist es, die Mitglieder der künftigen Ortschaftsräte und die weiteren örtlichen Funktionsträger persönlich kennenzulernen und sich von den Problemen vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Daneben soll es auch darum gehen, den Bürgern der neuen Ortsteile die aktuelle Situation in der künftigen „Kernstadt“ Nienburg aus unserer Sicht zu erläutern.
Folgende Termine sind geplant:
03.09.2009, 19.00 Uhr Neugattersleben (Gaststätte „Zum Goldenen Stern“)
17.09.2009, 19.00 Uhr Latdorf (Gaststätte am Sportplatz)
01.10.2009, 19.00 Uhr Gerbitz (Gaststätte „Zum Dorfkrug")
15.10.2009, 19.00 Uhr Wedlitz (Ort steht noch nicht fest)
29.10.2009, 19.00 Uhr Pobzig (Gemeindehaus)
(Terminänderungen aufgrund von Stadt- oder Gemeinderatssitzungen sind möglich und werden rechtzeitig bekanntgegeben.)
Über die Veranstaltungen in den künftigen Ortschaften hinaus wollen wir auch unser Engagement in den bisherigen Ortsteilen verstärken. So ist für den 5. November eine öffentliche Fraktionssitzung in der Gaststätte „Zum Schwarzen Bär“ in Altenburg geplant, zu der wir Vertreter der Vereine und der Ortsfeuerwehr einladen werden. DIE LINKE wird darüber hinaus auch mit den Bürgern in Jesar und Grimschleben das Gespräch suchen, Ort und Zeit werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Presseinformation vom 24.08.2009
Einladungsschreiben an Bürgermeister Kuche (Neugattersleben)
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 3. August den Salzlandkreis verpflichtet, einem Antragsteller im Schuljahr 2009/ 2010 einen Freitisch gem. § 72 a des sachsen-anhaltinischen Schulgesetzes zu gewähren. In einem weiteren Verfahren erging zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Landkreis.
Damit gab das Gericht den Klagen zweier Familien aus Schönebeck und Nienburg statt, deren Anträge auf Gewährung von Freitischen vom Salzlandkreis als Schulträger abgelehnt worden waren. Nach Angaben des Gerichtes sind dies landesweit die ersten Verfahren, die sich mit der bereits seit dreizehn Jahren bestehenden Regelung des Schulgesetzes befassen.
Auf Druck der LINKEN hatte der Salzlandkreis Ende vergangenen Jahres als erster in Sachsen-Anhalt eine interne Verwaltungsrichtlinie erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung von Freitischen regeln sollte. Daraufhin hatten die jetzigen Kläger und eine Reihe weiterer Familien – unterstützt insbesondere von den Basisorganisationen der LINKEN aus Staßfurt und Nienburg – entsprechende Anträge bei den Schulverwaltungen gestellt. Darüber hinaus setzte die Nienburger LINKE im Stadtrat eine entsprechende Richtlinie für die Grundschule der Stadt durch. Nienburg ist damit die erste Kommune im Land Sachsen-Anhalt mit einer solchen Richtlinie. Im Staßfurter Stadtrat befindet sich eine ähnliche Richtlinie auf Antrag der LINKEN in der Diskussion. Auch Elternräte und Gewerkschaften mischten sich landesweit in die Diskussion ein, andere Städte riefen das Thema parallel auf.
Das Verwaltungsgericht ist in seiner Urteilsbegründung zwar jetzt nicht der von den Klägern und von der LINKEN vertretenen Auffassung gefolgt, dass allein mit dem Bezug von ALG II-Leistungen die Anspruchsvoraussetzung zur Freitischgewährung vorlägen. Hier müssten – so das Gericht – weitere „individuelle Faktoren“ hinzutreten, die „im Zusammenwirken die individuelle Härte“ begründeten. Jedoch hat das Gericht festgestellt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „in besonderen Fällen“ der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt und damit den Schulträgern kein sogenanntes „Einschätzungsvorrecht“ zusteht.
In der Praxis bedeutet das, dass die Schulträger die Freitisch-Gewährung nicht auf vorher von ihnen festgelegte Fallkonstruktionen eingrenzen dürfen. Dies hatte der Salzlandkreis mit erst nachträglich in Kraft gesetzten sogenannten „klarstellenden Regelungen“ zu seiner Richtlinie versucht. So sollten Freitische bspw. nur gewährt werden, wenn Eltern aufgrund von Drogenabhängigkeit ihren Kindern das Essengeld vorenthalten.
Aus den Beschlüssen des Gerichtes lässt sich ableiten, dass auch andere – weitaus häufiger vorkommende – „zusätzliche Faktoren“ den Anspruch auf einen Freitisch begründen können, so z. B. gesundheitliche Einschränkungen des Kindes, Übergewicht, Verschuldung oder wenn bereits Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt gewährt werden.
DIE LINKE rät deshalb allen Eltern mit schulpflichtigen Kindern, ihre persönliche Situation entsprechend den Vorgaben des Gerichtes zu überprüfen und ggf. einen Antrag beim zuständigen Schulträger zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Schuljahr ein neuer Antrag erforderlich ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Schulträger – auch die ohne eine Richtlinie – auf Grundlage des Schulgesetzes Freitische zu gewähren haben. DIE LINKE wird über ihre Basis bei Bedarf die Eltern bei der Antragstellung unterstützen.
DIE LINKE, die dieses wichtige Thema ins öffentliche Bewusstsein gerückt hat, sieht die Beschlüsse des Gerichtes als ersten Teilerfolg auf dem Weg zu einem kostenlosen Schulessen für alle Kinder. Notwendig hierfür ist jedoch der politische Wille in den Kommunen und Landkreisen sowie auf Landesebene.
Als Teilerfolg ist aber auch die öffentliche Diskussion um eine „warme Vollwertmahlzeit für alle Schüler“ zu einem „sozial angemessenen Preis“ überhaupt zu werten. Nun sind Elternschaft, Lehrer und Direktoren gefragt, ihre im Gesetz formulierte Verantwortung für Freitische und Schulspeisung zu einem angemessenen Preis in die Hand zu nehmen. Der Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages wird sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit der Thematik befassen und die Gerichtsergebnisse auswerten. weitere Informationen zum Thema Freitische
Presseinformation vom 19.08.2009
Die von der Fraktion DIE LINKE gemeinsam mit den CDU-Stadträten Adler, Bieberstein und Nickel beantragte Sitzung des Nienburger Stadtrates findet nach Auskunft des Sitzungsdienstes der Verwaltungsgemeinschaft am 26.Mai statt.
Dabei sollen die vom Salzlandkreis beanstandeten Ratsbeschlüsse zur Privatschulfinanzierung aufgehoben und entsprechend den Forderungen des Landrates beschlossen werden. Auch die Beauftragung eines Anwaltsbüros mit der Durchsetzung der Rückforderung unrechtmäßiger Finanzhilfen aus dem Jahr 2007 in Höhe von 12.000 € soll nach dem Willen der beantragenden Stadträte noch vom alten Rat beschlossen werden.
Des Weiteren geht es um Vorschläge der Fraktion DIE LINKE zur Verabschiedung einer Verwaltungsrichtlinie zum Thema „kostenloses Schulessen“ (sog. „Freitische“) und zur Finanzierung der Vorbereitungskosten des Stadtjubiläums 2011.
Bereits in der Ratssitzung am 18. März hatte die Linksfraktion den Entwurf einer Verwaltungsrichtlinie zur Einrichtung von Freitischen für Grundschüler aus einkommensschwachen Familien vorgelegt, der sich im Wesentlichen an einer Richtlinie des Salzlandkreises orientiert. Dieser Antrag konnte bisher nicht behandelt werden, weil ihn Bürgermeister Bauer entgegen den Vorschriften der Gemeindeordnung nicht auf die Tagesordnung einer der vorangegangen Sitzungen gesetzt hatte.
Der zweite Antrag beinhaltet einen Vorschlag zur Finanzierung der Vorbereitungen des 1050-jährigen Stadtjubiläums mit dem Ziel, Planungssicherheit zu geben und die Organisation des Festes ein Stück weit von der desolaten Haushaltslage abzukoppeln.
Da davon auszugehen ist, dass die bisher für das Stadtfest veranschlagten Haushaltsmittel von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt werden, schlägt DIE LINKE vor, dass alle Stadträte und der Bürgermeister – analog der Spendenaktion für das Dach der Stadtkirche – monatlich 20,- Euro ihrer Aufwandsentschädigung für die Vorfinanzierung von Kalendern und anderen Werbeaktionen spenden.
Sollten sich alle daran beteiligen, ist dabei mit Einnahmen in Höhe von rund 9.500 Euro zu rechnen.
Presseinformation vom 15.05.2009
Entwurf einer Freitischrichtlinie
Antragstext Finanzierung Stadtfest 2011
Der Nienburger Stadtrat kommt am 31. März zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Entgegen seinen öffentlichen Ankündigungen in der Mitteldeutschen Zeitung und der Schönebecker Volksstimme hat Bürgermeister Bauer das Thema Happy-Children-Verträge erneut nicht auf die Tagesordnung gesetzt.
Auf unsere Nachfrage hat er dazu gestern der Verwaltungsgemeinschaft die Schuld in die Schuhe geschoben, da diese die Beschlussvorlagen nicht gefertigt habe. Dies ist jedoch definitiv falsch, denn bereits am 24.02.2009 lagen sowohl eine Stellungnahme als auch eine detaillierte Beschlussvorlage im Tagesordnungspunkt 1 des nichtöffentlichen Teils vor. Beides war von dem inzwischen auf Betreiben Bauers entlassenen Anwalt Jauch erarbeitet und mit der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises abgestimmt worden. Darüber hinaus war es die Verwaltung selbst, die in der letzten Ratssitzung am 18. März unter Hinweis auf anstehende Gerichtstermine auf die Dringlichkeit eines entsprechenden Beschlusses hingewiesen hat.
Bauer beweist mit seinem Verhalten einmal mehr, dass er in Sachen Happy Children nicht die Interessen der Stadt vertritt, denn bei den von Anwalt Jauch erarbeiteten Beschlussvorlagen geht es insbesondere um die Abwendung erheblicher finanzieller Nachteile für die Stadt in zwei vom Schulträger angestrengten Verfahren.
Bereits im Vorfeld hatte Bauer mit dem Vorhalten von Informationen und der Unterschlagung von Unterlagen gegenüber dem Anwalt versucht, die Sache in seinem und im Sinne von Happy Children zu beeinflussen. Als dies aufgrund unserer Intervention misslang, hat er nach anderen Gründen gesucht, den nunmehr missliebigen Anwalt loszuwerden – mit dem bekannten Ergebnis.
Die Fraktion hat aufgrund der Dringlichkeit einer Entscheidung in der Sache die Kommunalaufsicht mit heutigem Schreiben aufgefordert einzuschreiten. Sollte der Bürgermeister nicht bereit sein, den Rat unverzüglich über die bereits fertige Beschlussvorlage abstimmen zu lassen, so ist aus unserer Sicht die Kommunalaufsicht verpflichtet, per Ersatzvornahme Schaden von der Stadt Nienburg abzuwenden.
Wird auch die Kommunalaufsicht nicht bis zum 31.03.2009 entsprechend tätig, wird die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Nienburg an diesem Tag die rechtliche Wertung des Anwaltes Jauch veröffentlichen.
Presseinformation vom 24.03.2009
Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 25.03.2009
Zum Beitrag „Nienburg trennt sich von Anwalt“ (MZ vom 20.03.09)
„Der Antrag öffentlich zu beraten wurde durch mich mit der Tatsache begründet, dass Sachdarstellungen für den nichtöffentlichen Teil im Schaukasten der SPD veröffentlicht wurden. Die Antwort des Herrn Bauer: Er könne „den Mitgliedern des Stadtrates nicht zumuten, zum Schaukasten zu gehen, um nachzuschauen, ob es der Realität entspricht“. Auf meine Nachfrage, das könne doch der Verantwortliche für den Schaukasten tun, der hier im Rat sitzt, kam keine Reaktion.
Am folgenden Tag, Donnerstag, 19. März, waren die Sachdarstellungen aus dem Schaukasten der SPD entfernt worden. Für mich wird die verlogene Kommunalpolitik der SPD mit ihrem Vorsitzenden immer offensichtlicher. Auch bestritt Herr Bauer im öffentlichen Teil, von den Aktivitäten für die rechte Szene des Anwaltes informiert gewesen zu sein. Was so, nach Aussagen von Herrn Jauch, nicht stimme. Hier steht Aussage gegen Aussage, ich bin nach meinem jetzigen Wissensstand dazu geneigt, Herrn Jauch mehr zu glauben. Herr Bauer hat zu oft gelogen.
Beweis dafür ist der Beschlussentwurf zu den Schulverträgen. Hierzu könnte bspw. auch die neugegründete Wählergemeinschaft – der auch der Beschlussentwurf vorliegt, da ihr Mitglied Kürschner Mitglied des Stadtrates ist – Position beziehen.
Ich stehe für eine ehrliche bürgeroffene, sozialgerechte Kommunalpolitik. Auch lasse ich mich nicht, wie von Herrn Bauer durch lautstarke Aufforderungen versucht, in die Enge treiben. Das ist Kraftmeierei, die ein auf Augenhöhe gerichteter politischer Umgang verbietet und die ich mir strikt verbitte!“
Bürgermeister Markus Bauer hat den Stadtrat überraschend zum 18.03.2009 zu einer Sitzung eingeladen. Einziger Tagesordnungspunkt ist – natürlich im nichtöffentlichen Teil – die „Überprüfung der Beauftragung eines Rechtsanwaltes“.
Einmal mehr stellt Bauer damit seine persönlichen Interessen über die der Stadt. Denn sein offensichtliches Bestreben, Rechtsanwalt Thomas Jauch das Mandat in Sachen Happy Children zu entziehen und dies mit der – bisher unbewiesenen – Behauptung zu begründen, Jauch sei „rechtslastig“, ist der mehr als durchsichtige Versuch, im letzten Moment vom eigenen gesetzeswidrigen Verhalten abzulenken und den Kopf aus der selbst gelegten Schlinge zu ziehen.
Überdies sind die Vorwürfe gegen Jauch auch dem Bürgermeister schon lange bekannt und von ihm selbst noch Anfang Februar – also nach der Veröffentlichung entsprechender Berichte in der Volksstimme – als für das Verfahren in Nienburg irrelevant bezeichnet worden. Dass sie nun doch bemüht werden, ist der Tatsache geschuldet, dass die von ihm betriebene Manipulation des städtischen Rechtsanwaltes in den Happy-Children-Verfahren offensichtlich gründlich gescheitert ist. Die Vorwürfe gegen Jauch – ob richtig oder nicht – sind deshalb nur Mittel zum Zweck, denn hätte der Anwalt im Sinne Bauers argumentiert, wäre seine vermeintliche Unterstützung rechter Gruppierungen nie zum Thema geworden.
So aber hat der einst vom Bürgermeister selbst vorgeschlagene Rechtsbeistand nach gründlicher Recherche letztendlich die Auffassung bestätigt, die die LINKE und die Mehrheit der CDU-Fraktion seit über zwei Jahren vertreten: Die Vertragsabschlüsse durch Bauer waren rechtswidrig, weil sie gegen die Gemeindordnung verstoßen und nicht von Ratsbeschlüssen gedeckt waren! Auch die Empfehlungen des Anwaltes zum weiteren Verfahrensweg decken sich mit unseren Forderungen, können jedoch aufgrund der Androhung strafrechtlicher Mittel durch die Kommunalaufsicht an dieser Stelle nicht näher benannt werden.
Das alles ist natürlich nicht im Sinne von Happy Children und Bauer, der überdies auch noch befürchten muss, sowohl von der Stadt als auch von seinen „Vertragspartnern“ persönlich in Regress genommen zu werden. Deshalb, und nur deshalb, scheut er nicht davor zurück, in diesem „Spiel“ als letzte die Nazi-Karte zu ziehen.
Würde Bauer es tatsächlich ehrlich meinen, dann hätte er die längst fertige und nach bisherigem Bekunden auch von ihm und seinen Gefolgsleuten mitgetragene anwaltliche Beschlussvorlage in Sachen Happy Children ebenfalls auf die Tagesordnung gesetzt. Denn viel wichtiger als die Frage, welcher Jurist die Stadt vertreten darf oder nicht, ist, durch eine entsprechende rechtlich fundierte Argumentation in den laufenden Gerichtsverfahren weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden!
Presseinformation vom 11.03.2009
Schreiben der Kommunalaufsicht an unsere Fraktion vom 26.02.2009
Anhörungsschreiben der Kommunalaufsicht vom 02.03.2009
In § 72 a des sachsen-anhaltinischen Schulgesetzes heißt es unter der Überschrift „Schulspeisung": „Die Schulträger sollen im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat schultäglich eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler vorsehen. Dabei soll ein sozial angemessener Preis gewährleistet werden. In besonderen Fällen sind Freitische zur Verfügung zu stellen.“
Freitisch bedeutet im Sinne des Gesetzes die Übernahme der Kosten für das Schulessen durch den jeweiligen Schulträger. Was unter „besondere Fälle“ zu verstehen ist, ist dabei zunächst nicht definiert. Allerdings können bspw. aus den Regelungen des SGB II (HARTZ IV) bzw. des SGB XII Rückschlüsse gezogen werden, ob ein Schüler bzw. seine Eltern aufgrund ihres Einkommens in der Lage sind, die Kosten für das Schulessen aufzubringen oder nicht.
Mithilfe der sogenannten „Regelsatzverordnung" Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)1“ wird in den Sozialgesetzbüchern die Höhe des jeweiligen Leistungsanspruchs der Mitglieder einer „Bedarfsgemeinschaft“ festgelegt. Danach ergibt sich für ein Kind im Alter bis einschließlich 13 Jahren, das Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII erhält, ein monatlicher Zahlbetrag von derzeit 208 €, für Kinder über 14 Jahren von 276 €. Der tägliche Anteil für „Nahrung, Getränke, Tabakwaren“ beträgt dabei für unter 14jährige 2,57 €, für Kinder über 14 Jahren 3,43 €.
Legt man die Preise für die Schulessenversorgung im Salzlandkreis von zurzeit zwischen 2,00 € und 2,55 € zugrunde, ergibt sich, dass allein für das Schulessen nahezu das gesamte für Nahrung und Getränke zur Verfügung stehende Geld eines Kindes aus einem HARTZ IV-Haushalt aufgebracht werden müsste.
Aufgrund dieser Tatsache ist der Salzlandkreis zu der Erkenntnis gekommen, dass insbesondere Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, Anspruch auf die Gewährung von Freitischen im Sinne des § 72 a SchulG LSA haben. In einer Verwaltungsrichtlinie, die Landrat Ulrich Gerstner am 28. Oktober 2008 unterzeichnet hat und die rückwirkend zum Schuljahresbeginn in Kraft getreten ist, wird der Kreis der Anspruchsberechtigten sogar noch auf diejenigen erweitert, die aufgrund des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz keinen Anspruch auf HARTZ IV-Leistungen haben.
Die Nienburger LINKE begrüßt diese Regelung ausdrücklich, weil sie zum einen Familien mit sehr niedrigem Einkommen in die Lage versetzt, ihre Kinder an der gemeinsamen Schulspeisung teilnehmen zu lassen, zum anderen, weil dadurch auch grundsätzlich die Attraktivität einer solchen Versorgung in den Schulen wieder steigt.
Der Salzlandkreis nimmt mit seiner Verwaltungsrichtlinie landesweit eine Vorreiterrolle ein, die u. a. auch von der Landeselternvertretung gewürdigt wird. Der Erlass der Richtlinie ist dabei nicht zuletzt dem ständigen Engagement von Ralf-Peter Schmidt (DIE LINKE), dem Vorsitzenden des Sozialausschusses des Kreistages, zu verdanken.
Nach Ansicht der Linksfraktion im Nienburger Stadtrat darf die Regelung jedoch nicht auf die Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises beschränkt bleiben. Angesichts der Tatsache, dass im Salzlandkreis ca. 35 % der Schulanfänger des Schuljahres 2008/ 2009 von HARTZ IV-Leistungen abhängig sind, sollten insbesondere die Kommunen, die in der Regel Träger der Grundschulen sind, dem Beispiel des Landkreises folgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den zusätzlich einzustellenden Mitteln nicht um freiwillige, sondern dem Grunde nach um Pflichtleistungen des jeweiligen Schulträgers handelt.
Die Fraktion DIE LINKE wird deshalb bereits bei den Beratungen zum Nienburger Haushalt 2009 beantragen,
1. die vorliegende Verwaltungsrichtlinie des Landrates für die Grundschule zu übernehmen
2. die nötigen Mittel im Haushaltsplan bereitzustellen.
Wir gehen davon aus, dass bei 100%iger Inanspruchnahme maximal 20.000€ pro Haushaltsjahr einzustellen wären.
Sollten die Anträge im aktuellen Stadtrat scheitern, wird die Nienburger LINKE diese Frage im bevorstehenden Kommunalwahlkampf thematisieren – auch unter dem Blickwinkel, dass bei den geplanten Eingemeindungen zumindest ein weiterer Schulstandort hinzukommen wird.
Darüber hinaus weist die LINKE darauf hin, dass Eltern unabhängig davon bereits jetzt unter Hinweis auf § 72 a SchulG LSA entsprechende Anträge an die jeweiligen Schulträger richten können. Für die Schulen in Trägerschaft des Salzlandkreises (Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen) ist der Antrag an das Schulamt in Aschersleben, für die Grundschulen Nienburg und Latdorf jeweils an die Gemeinde über das gemeinsame Verwaltungsamt in Nienburg zu stellen.
Hinweisen möchten wir noch auf Punkt 3 der Landkreis-Richtlinie, in der es heißt: „Das Bestell- und Abrechnungssystem ist von der Schulleitung so zu wählen, dass die Nutzung von Freitischen für Schülerinnen und Schüler nicht zu erkennen ist."
Presseinformation vom 24.02.2009
Vorformulierte Antragsschreiben können Sie hier für Schulen des Salzlandkreises und für die Grundschule Nienburg herunterladen oder im Bürgerbüro Kreuzgasse 13 abholen. Auf Wunsch beraten wir die Eltern auch bei der Antragstellung während unserer Sprechzeiten am 4. Dienstag im Monat zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr oder zu individuell vereinbarten Terminen.
Landeselternrat Sachsen-Anhalt
Die Nienburger Basisorganisation der Partei DIE LINKE eröffnet am 24. Februar ihr neues Bürgerbüro in der Kreuzgasse 13. Zur Eröffnung haben sich u.a. Jan Korte, Mitglied des Deutschen Bundestages, und Ralf-Peter Schmidt, Vorsitzender des Sozialausschusses des Kreistages, angekündigt.
Die Eröffnung des Büros ist nach der Einrichtung eines eigenen Internet-Auftritts im Jahr 2007 ein weiterer Schritt der Basisorganisation zu mehr Bürgernähe und Transparenz. Damit soll auch den Bürgerinnen und Bürgern, die über keinen Internet-Anschluss verfügen die Möglichkeit gegeben werden, mit der Basisorganisation bzw. der Ratsfraktion in Kontakt zu treten.
Darüber hinaus will die Basisorganisation künftig verstärkt die Nienburgerinnen und Nienburger unterstützen, die von Sozialleistungen abhängig sind. Dazu führt unser Mitglied Christian Jethon (Diplom-Sozialarbeiter/ FH) beginnend am 24. Februar einmal im Monat – jeweils am 4. Dienstag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr – kostenlose Beratungen zu allen allgemeinen Fragen des Sozialhilferechtes, insbesondere zu den Themen SGB II (HARTZ IV) und SGB XII (Grundsicherung) durch. Bei speziellen Problemen kann zudem auf die Unterstützung durch Rechtsanwältin Halina Wawzyniak zurückgegriffen werden, die im Bernburger Bürgerbüro des Bundestagsabgeordneten Jan Korte regelmäßig beratend tätig ist.
Das Bürgerbüro ist nach der Eröffnung neben dem monatlichen Sprechtag wochentags unter der Telefonnummer 034721/ 30 744, per Fax unter 034721/ 30 743 sowie per mail unter info@linke-nienburg.de zu erreichen.
Zum Beitrag „Geheimvertrag bringt Markus Bauer unter Druck“ (MZ vom 21.01.09)
Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Demokratie, die Wahlbeteiligungen sinken ständig. Da ermächtigt sich Markus Bauer, Privilegien an Bürger zu verteilen, die in der Lage sind, ihre Kinder auf eine Privatschule zu schicken.
An sozialschwache Bürger hat er nicht gedacht, sonst hätte er auch einen Vertrag abgeschlossen, der für sie den Zugang zur Sekundarschule in Nienburg regelt. So wurden im Schuljahr 2008/09 nur fünf Nienburger Kinder in diese Schule in privater Trägerschaft aufgenommen. Demokratie lebt von Informationen. Die verhindert Bürgermeister Markus Bauer.
Demokratie lebt auch vom kritischen Nachfragen, sie lebt vom Verhindern sozialen Unrechts und von Rechtsstaatlichkeit. In Nienburg herrscht dagegen eine Politik der Arroganz. Wie man der MZ entnehmen kann, beraten im Januar 2009 sehr viele Gemeinden - der Stadtrat von Nienburg aber erst wieder am 5. März. Bis dahin will man wieder verschleiern und vergessen machen.
Es muss doch jedem Nienburger klar sein, dass die Negativschlagzeilen dem Bürgermeister zu verdanken sind. Den Stadträten, die dennoch kritisch nachfragen, sollten die Bürger dankbar sein.
Die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises (KAB) hat zwei Beschlüsse des Nienburger Stadtrates vom 09.12.2008 zum Themenkomplex Happy Children wegen Befangenheit der Stadträtin Margret Pohl (SPD) beanstandet. Dies hat die Behörde der Fraktion in einem Schreiben vom 7. Januar 2009 mitgeteilt.
Die Kommunalaufsicht bestätigt in ihrem Schreiben die Rechtsauffassung unserer Fraktion, nach der Frau Pohl an den Angelegenheiten weder beratend noch entscheidend mitwirken darf, „wenn die Entscheidung ihr selbst oder ihren Verwandten bis zum dritten Grad einen besonderen Vor- oder Nachteil bringen kann“. „Ihr Mitwirken an der Beratung und Beschlussfassung in den Angelegenheiten der Kindertagesstätte der Happy Children gGmbH können der Schwester der Frau Stadträtin Pohl einen Vor- oder Nachteil bringen. Insofern sind die unter Tagesordnungspunkt 9 und 11 im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 9. Dezember 2008 gefassten Beschlüsse Nr. DO1-48/08 und Nr. DO1-50/08 unter der Verletzung der gesetzlichen Vorschriften (§ 31 GO LSA) gefasst worden und somit unwirksam.“
Keine Befangenheit Frau Pohls sieht die KAB hingegen bei den Beschlüssen zu Hort und Schule der Happy Children gGmbH, obwohl das Arbeitsverhältnis der Schwester nicht mit der Kindertagesstätte selbst, sondern mit deren Träger besteht, und auch die Zuschüsse der Stadt nicht an die Einrichtung selbst, sondern an deren Träger – also die Happy Children gGmbH – fließen.
Die Fraktion DIE LINKE ist hier nach wie vor anderer Auffassung als die KAB des Salzlandkreises und wird deshalb nunmehr das Landesverwaltungsamt als obere Kommunalaufsicht einschalten, um auch für zukünftige Entscheidungen im Stadtrat Rechtssicherheit zu bekommen.
Was die Befangenheit des Bürgermeisters angeht, schließt sich die Fraktion der Meinung der Behörde an, dass zumindest durch das Beschäftigungsverhältnis seiner „angeheirateten“ Tante kein Mitwirkungsverbot im Sinne des § 31 der Gemeindeordnung besteht. Allerdings sieht die LINKE den Bürgermeister weiterhin durch die Vielzahl der von ihm mit der Happy Children gGmbH heimlich geschlossenen Verträge und den sich daraus ergebenden möglichen Regresspflichten gegenüber der Stadt als befangen an. Wir werden deshalb auch dies durch das Landesverwaltungsamt prüfen lassen.
Presseinformation vom 14.01.2009
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 07.01.2009
Die Linksfraktion im Nienburger Stadtrat hat die Kommunalaufsicht (KAB) des Salzlandkreises gebeten, mehrere Beschlüsse des Rates vom Dienstag auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Ein entsprechendes Schreiben ist der Aufsichtsbehörde am heutigen Tag zugegangen. Gleichzeitig haben wir die Verwaltungsgemeinschaft Nienburg gebeten, die Beschlüsse des Stadtrates bis zu einer Entscheidung der KAB nicht umzusetzen.
Hintergrund des Prüfauftrages ist die Tatsache, dass aus Sicht der Fraktion in drei Tagesordnungspunkten des öffentlichen Teils und in einem Tagesordnungspunkt des nichtöffentlichen Teils der Stadtratssitzung am 9. Dezember Mitglieder des Rates an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, die aufgrund des Mitwirkungsverbotes nach § 31 der Gemeindeordnung dies nicht hätten tun dürfen.
Konkret geht es dabei um den Bürgermeister sowie dessen Schwiegermutter Frau Pohl, deren Schwester bei der Happy Children gGmbH beschäftigt ist. Beide Ratsmitglieder hätten aus diesem Grund in den Tagesordnungspunkten, in denen es um Finanzierungszusagen bzw. vertragliche Vereinbarungen mit der Happy Children gGmbH ging, ihre Befangenheit selbst anzeigen müssen, taten dies in der Sitzung jedoch nicht. Die daraufhin von Dieter Wittchen im Namen unserer Fraktion gestellten Befangenheitsanträge wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt.
Es kommt jedoch bei der Abwägung, ob jemand als befangen anzusehen ist oder nicht, nicht darauf an, ob er oder seine Angehörigen tatsächlich einen materiellen oder ideellen Vor- bzw. Nachteil von der Entscheidung haben, sondern lediglich darauf, ob die Möglichkeit hierfür besteht.
Die Fraktion DIE LINKE geht deshalb davon aus, dass die Kommunalaufsicht die Beschlüsse des Stadtrates beanstanden wird.
Presseinformation vom 11.12.2008
In Nienburg will sich in Kürze eine „Unabhängige Wählergemeinschaft“ gründen, die aus der so genannten „Nienburger Runde“ um deren Sprecher Uwe Klaus hervorgeht.
Die Nienburger LINKE begrüßt grundsätzlich die Gründung der UWG. Sie ist für uns Ausdruck dafür, dass sich trotz – oder gerade wegen – der oft kontroversen Diskussionen im Stadtrat mehr Nienburger für die Probleme ihrer Stadt interessieren und sich nun auch einbringen wollen.
Ob die in Gründung befindliche UWG Nienburg allerdings die Bezeichnung „unabhängig“ zu recht im Namen führt, wird sich angesichts der eigenen Erklärung, sich „in weiten Teilen mit der Politik der SPD- und FDP-Fraktion im Nienburger Stadtrat zu identifizieren“, erst noch erweisen müssen.
Und leider spricht die Behauptung des Herrn Klaus, „manche Kommunalpolitiker“ wollten die Position des Nienburger Bürgermeisters „auf Gedeih und Verderb“ schwächen, auch nicht gerade für die selbst angekündigte „Rückführung der Diskussion auf die Sachebene“.
Die kritische Auseinandersetzung der Fraktion DIE LINKE und der Mehrheit der CDU-Fraktion mit der Arbeit des Bürgermeisters ist ureigenste Aufgabe der Mitglieder eines Kommunalparlaments und – angesichts der vielfachen Verstöße des Bürgermeisters gegen bestehendes Recht – offensichtlich mehr als notwendig.
Auch wir erkennen an, dass Markus Bauer mit der Mehrheit der Stimmen demokratisch gewählt worden ist. Aber zum einen haben auch mehrheitlich gewählte Volksvertreter nicht qua ihres Amtes immer Recht, und zum anderen wurde beispielsweise auch ein Herr Bloi mehrfach demokratisch in sein Amt gewählt. Wohin dann fehlende Kontrolle der dafür zuständigen Gemeindevertreter geführt hat, dürfte das Urteil des OVG Magdeburg eigentlich Jedem klargemacht haben.
Nichtsdestotrotz: In Anbetracht der vielfältigen Probleme in Nienburg ist demokratisches Mitwirken möglichst vieler Bürger richtig und notwendig. Die Nienburger LINKE freut sich deshalb auf eine faire und konstruktive Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Wählergemeinschaft Nienburg!
Presseinformation vom 09.12.2009
Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag des ehemaligen Nienburger Verwaltungsleiters Jürgen Bloi auf Zulassung einer Berufung im Zivilverfahren zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes auf Rückzahlung zuviel erhaltener Bezüge rechtskräftig. Die Nienburger LINKE begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und fordert Herrn Bloi auf, nunmehr umgehend seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
Nach Feststellung des Gerichtes ist mit der bewussten Umgehung des Beamtenrechtes insbesondere den Mitgliedsgemeinden im nördlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg ein finanzieller Schaden in Höhe von 95.000 € entstanden.
Umso unverständlicher ist es für die LINKE, dass einige Verantwortliche ihrer Verbundenheit zur Person Bloi offensichtlich immer noch Vorrang gegenüber den Interessen ihrer eigenen Gemeinde einräumen. Nicht anders ist es aus unserer Sicht zu werten, wenn eben jener Herr Bloi z. B. über ein erneuertes Mandat der Gemeinde Wedlitz auch heute noch der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Calbe vorsitzt.
Darüber hinaus ist Herr Bloi auch aktuell Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bernburger Bau- und Wohnungsgesellschaft mbH. Das Mandat hierfür, das gemeinsam von der Stadt Nienburg und den Gemeinden Gerbitz und Wedlitz erteilt wurde, ist ihm jedoch bereits im August 2007 zumindest von der Stadt Nienburg per einstimmigem (!) Ratsbeschluss entzogen und auf Stadtrat Jethon übertragen worden.
Leider hat es Bürgermeister Bauer bis heute nicht für notwendig erachtet, diesen Beschluss auch umzusetzen. Nach Auskunft seines Stellvertreters Meyer haben Bauer und seine beiden Amtskollegen aus Gerbitz und Wedlitz „beschlossen“, Herrn Bloi entgegen dem eindeutigen Willen des Nienburger Rates als Vertreter der drei Gemeinden im Aufsichtsrat zu belassen.
Die Nienburger LINKE fordert deshalb den Bürgermeister und die Gemeinden Wedlitz und Gerbitz auf, Herrn Bloi von seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der BBG mbH abzuberufen. Sollte die Neubesetzung der gemeinsamen Entsendegruppe an der Person des Stadtrates Jethon scheitern, ist dieser selbstverständlich bereit, zugunsten eines anderen Stadtrates auf das bereits erteilte Mandat zu verzichten.
Presseinformation vom 22.10.2008
Zur Gemeindegebietsreform in der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg: Eingemeindung nach Bernburg denkbar (MZ vom 05.09.2008)
"Keiner will nach Nienburg", "Räte gegen Nienburg" - das sind Zeitungsinformationen, die politisch interessierte Nienburger beunruhigen. Wohin mit Nienburg? Das war eine oft an mich gestellte Frage in den letzten Wochen. Meine Antwort war immer: Eingemeindung nach Bernburg oder Neugründung. Die Neugründung einer Einheitsgemeinde wäre fair, ist aber mit Bürgermeister Markus Bauer nicht zu machen. Mit ihm würden viele Bürgermeister der Gemeinden kein Wort mehr wechseln. Für die jetzt so schwierige Situation ist er verantwortlich.
Wenn man sich die Entwicklung der Einwohnerzahlen ansieht, wäre eine Eingemeindung oder ein Anschluss an Bernburg sinnvoll. Ob wir in einer Kleinstadt oder in einer Kreisstadt leben macht schon einen großen Unterschied. Unsere Stadtgeschichte, unseren Stadtnamen und unsere Traditionen nimmt uns keiner, wir können aber Lebensqualität gewinnen. Man kann ja der Kreisstadt auch einen Doppelnamen geben. Bernburg-Nienburg klingt doch auch gut. Wie Roßlau den Namen Dessau-Roßlau bekam. Man sollte sich ab und zu mal in den Städten der alten Bundesländer umsehen, da gab es diese Entwicklung - mit sehr viel Widerstand. Heute spricht keiner mehr darüber.
Die Kosten des Hortes der privaten Sekundarschule in Trägerschaft der Happy Children gGmbH steigen immer mehr an und lassen vermuten, dass damit die aufsichtsbehördliche Untersagung der kommunalen Finanzierung des Schulbetriebs unterlaufen werden soll.
In einem Schreiben vom 2. Juni 2008 fordert die Betreibergesellschaft von der Stadt Nienburg eine „Nachzahlung“ für den Hortbetrieb von September bis Dezember 2007 in Höhe von 25.115,20 €. Für diesen Zeitraum sind allerdings – entsprechend der Mittelanforderung des Trägers – bereits rund 11.200 € Landes- und Landkreismittel sowie zusätzlich 26.588 € städtische Mittel an die mit 15 Nienburger Kindern und 5 Kindern aus umliegenden Orten belegte Einrichtung geflossen.
Laut der unserer Fraktion vorliegenden Abrechnung der Happy Children gGmbH summieren sich die angeblichen Ausgaben für den Hort– ohne die bereits von der Stadt bezahlten Heiz- und Nebenkosten – nunmehr auf rund 78.000 €. Das wären 19.500 € pro Monat oder 975 € pro Kind und Monat. Zum Vergleich: Der mit 65 Kindern belegte städtische Hort der Grundschule verursachte laut geprüfter Jahresrechnung 2007 im gesamten vergangenen Jahr und inklusive der Betriebskosten Ausgaben von rund 122.000 €, dass sind 10.166 € pro Monat oder 156 € pro Kind und Monat!
Interessant sind in der Abrechnung auch die einzelnen Ausgabepositionen. So werden allein für Büromöbel rund 32.000 € in Rechnung gestellt, für Baumaßnahmen sind es noch einmal rund 21.000 € . Ein Großteil dieser 21.000 € wurden zudem für die Verbesserung des Brandschutzes ausgegeben – hierfür gewährt der Landkreis als Eigentümer des Gebäudes jedoch schon 22 Monate Mietfreiheit bis zum 30.04.2009!
Nach Auffassung der Linksfraktion handelt es sich bei diesen Aufwendungen um keine gemäß § 11 KiFöG zu erstattenden „notwendigen Kosten für den Betrieb der Einrichtung“, sondern bestenfalls um vorher zu beantragende freiwillige Investitionszuschüsse der Kommune.
Da auch die Mittelanforderung des Happy-Children-Hortes für das laufende Jahr um ein Vielfaches höhere Kosten als der städtische Hort ausweist (siehe Vergleich), wird die Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Nienburg in der Sitzung am 10. Juli beantragen, das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises mit einer genauen Untersuchung des Sachverhaltes zu beauftragen.
Presseinformation vom 02.07.2008
Der Stadtrat Nienburg entscheidet in seiner nächsten Sitzung, die voraussichtlich am 10. Juli stattfinden wird, über die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Zuschüsse an die Happy Children gGmbH.
In der den Stadträten übersandten Vorlage heißt es dazu, Bürgermeister Bauer habe die Verwaltung mündlich darüber informiert, dass das Landesverwaltungsamt auch die bereits 2007 erfolgten Zahlungen beanstandet und ihre Rückforderung verlangt habe.
Damit ist zum einen der gemeinsame Versuch von Happy Children und Bauer gescheitert, mithilfe eines neuen, erst am 6. März 2008 geschlossenen Vertrages wenigstens die bereits gezahlten 12.000 € für die Betreibergesellschaft zu sichern. In § 2 dieser vom Bürgermeister – wiederum ohne Beteiligung des Stadtrates –unterzeichneten Vereinbarung heißt es nämlich: „Da für das Jahr 2008 noch keine Zuschüsse durch die Stadt Nienburg (Saale) gezahlt wurden, ergibt sich keine Rückforderung.“
Zum anderen haben sich erneut öffentliche Äußerungen des Bürgermeisters im Nachhinein als unwahr erwiesen, denn noch in der Ratssitzung am 29. April 2008 hatte Bauer erklärt, Happy Children und er hätten die Verträge „freiwillig“ aufgehoben, um einen Imageschaden für die Schule zu verhindern. Druck vom Landesverwaltungsamt oder der Kommunalaufsicht habe es nicht gegeben.
Das Landesverwaltungsamt indes bestätigt mit der verlangten Rückabwicklung zum Ursprungszustand nunmehr vollends die Position, die die Nienburger LINKE gemeinsam mit den Stadträten Adler, Bieberstein und Nickel von Beginn an vertreten hat: Die Bezuschussung einer privaten Schule durch die Stadt Nienburg war und ist angesichts der Finanzlage der Stadt nicht nur unverhältnismäßig, sondern sie verstößt massiv gegen geltendes Haushaltsrecht!
Die Stadt Nienburg spart durch die Aufhebung der Verträge bis zum Jahr 2010 rund 320.000 € im freiwilligen Bereich, was sich im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung positiv auf die Bemühungen um den Erhalt anderer freiwilliger Einrichtungen – wie dem Jugendclub oder dem Schwimmbad – auswirken dürfte.
Presseinformation vom 17.06.2008
Beschlussvorlage des Stadtrates
Zum Leserbrief „Weniger reden mit besseren Argumenten“, MZ vom 13.06.2008 (Zum Artikel „Maulkorb für Bauers Kritiker?“, MZ vom 04.06.2008)
„Hier wird mal wieder die Spalterpolitik des Herrn Bauer sehr deutlich. Da nur ein Teil der Stadträte (die ihm freundlich und familiär eng verbundenen) alle möglichen Informationen erhalten, die den Stadträten zugestellt werden sollten, müssen die anderen Stadträte ständig nachfragen, um im Interesse des Gemeinwesens entscheiden zu können. Das kostet eben in den Sitzungen viel Zeit.
Der größte Populist in Nienburg ist der Bürgermeister selbst, darüber können sehr viele Nienburger Bürger berichten, denen er ein Versprechen gab und nicht gehalten hat. (Bei vielen Nienburgern ist er nur noch der „Versprecher“ und „Anschieber“.)
Konstruktiv haben die „Verhinderer“, wie einige Stadträte der CDU und der Linken von mehreren unwissenden Nienburgern genannt werden, unter anderem erreicht, dass der Stadt-Hort nun endlich grundlegend renoviert werden kann, weil die Finanzierung der Privatschule, die rechtswidrig vom Bürgermeister und seiner Mehrheit veranlasst worden war, gescheitert ist.
Dieser Artikel ist mal wieder ein primitiver Versuch, Stadträten schaden zu wollen, die ehrliche Politik machen. Wer die Grundrechte der Bürger schützt und den ehrlichen Willen hat, dem Gemeinwesen zu dienen, hat den Erfolg immer auf seiner Seite!
Wer Redefreiheit einschränkt, hat immer etwas zu verbergen und schränkt Demokratie ein, öffnet der Diktatur die Tür. Das wollen Nienburger Bürger, die sich Sozialdemokraten nennen!“
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stadtrat Nienburg, Karl Grutzke, hat während des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung am vergangenen Donnerstag angekündigt, in der nächsten Sitzung des Stadtrates eine Einschränkung des Rederechtes zu beantragen. Nach seinen Vorstellungen soll sich jedes Ratsmitglied pro Tagesordnungspunkt nur noch zweimal zu Wort melden dürfen.
Anlass für den Vorstoß Grutzkes waren offensichtlich mehrere Nachfragen der Fraktion DIE LINKE zum erst kürzlich bekannt gewordenen erneuten Verstoß des Bürgermeisters gegen die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2007. Bauer hatte für 6.000 € ein Planungsbüro mit der Präsentation eines Sporthallen-Neubaus beauftragt, ohne entsprechende Mittel hierfür zur Verfügung zu haben. Nach der Veranstaltung im vergangenen Oktober reagierte Bauer dann weder auf telefonische Kontaktversuche des Büros, noch auf deren Rechnungen.
Der Vorschlag Grutzkes ist jedoch nur ein Versuch von vielen, öffentliche Diskussionen zu wichtigen Themen zu ver- und die Arbeit kritischer Stadträte zu behindern sowie sie persönlich zu beschädigen.
So schweigen Bürgermeister und die Fraktionen von SPD und FDP zu den wahren Gründen ihrer Verweigerungshaltung in Sachen Einheitsgemeinde, versucht Fraktionschef Grutzke mit ständigen Geschäftsordnungsanträgen aus fadenscheinigen Gründen kritische Fragen zu unterbinden, verheimlicht Bürgermeister Bauer dem Stadtrat bewusst und wiederholt wichtige Schreiben und Verträge, wird gegen „aufmüpfige“ Stadträte per Anwalt und mithilfe anonymer Anzeigen (Nickel, Jethon) vorgegangen.
Die Fraktion DIE LINKE wird – sollte Grutzke seinen Antrag tatsächlich einbringen – mit geeigneten Maßnahmen ihr Recht auf freie Rede durchsetzen. Darüber hinaus werden wir uns weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten für transparente Entscheidungen im Nienburger Stadtrat einsetzen. Dazu gehört auch die heute erfolgte Veröffentlichung des vollständigen Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 auf unserer Internet-Seite.
Presseinformation vom 02.06.2008
Zu: „Fraktionen karten noch einmal nach“, MZ vom 01.05.2008
"Wir Stadträte haben dem Gemeinwesen und dem Wohle aller Einwohner der Stadt Nienburg zu dienen. Wenn angesichts schwindender sozialer Strukturen in Familie und Staat soziales Unrecht erzeugt wird – siehe Finanzierung Privatschule – muss man seine Stimme laut ertönen lassen.
Wer das kritisieren nennt, dem sage ich, dass er ein eingeschränktes Demokratieverständnis hat! Demokratie lebt nur durch freien Meinungsaustausch! Wir haben auf soziale Gerechtigkeit zu achten – das ist unsere Verantwortung und unser Wählerauftrag, wenn wir diesen Sozialstaat erhalten wollen. Ich bin da, wenn soziale Ungerechtigkeit erzeugt wird und kämpfe dagegen mit allen Mitteln des Rechtsstaates.
Im dritten Parteiprogramm nach den Zweiten Weltkrieg bekennen sich die Sozialdemokraten zum demokratischen Sozialismus, zum vorsorgenden Sozialstaat und zur Einheit von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität als die unveränderlichen Grundwerte der SPD. Sie werden übersetzt in den Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens, in gleiche Lebenschancen und Anerkennung für Leistungen sowie den Sozialstaat als Form gesellschaftlicher Solidarität.
Diese Grundwerte ihrer Partei haben wohl die Genossen in Nienburg mit ihrem Vorsitzenden Markus Bauer, der nicht nur den Stadtrat, sondern eine ganze Stadt gespalten hat (siehe Wahlergebnis – der größte Teil der Nienburger lehnt ihn ab) nicht im Gedankengut. Ein Bürgermeister in seinem Amt sollte keine Freundschaften und keine Feindschaften pflegen."
Zu: „Hartmann und Grutzke wollen Geld splitten“, MZ vom 01.05.2008
"Zitat: 'Wir wollen mit unserer Arbeit die Stadt Nienburg, den ländlichen Raum und unsere Strukturen stärken und nicht jedes Mal Beschlüsse des Stadtrates in Frage stellen' (Pressemitteilung von FDP- und SPD-Stadtratsfraktion, Wochenspiegel vom 06.02.2008).
Diese beiden Stadträte stellen nicht nur Beschlüsse und Vereinbarungen in Frage, sondern fühlen sich – je nach Gefühlslage – an diese „nicht mehr gebunden“. Wer kann diesen Herren da noch Vertrauen schenken und Verantwortung übertragen. Sie machen sich mal wieder unglaubwürdig."
Die Stadträte Adler, Bieberstein, Böhnstedt, Jethon, Nickel und Wittchen haben für die dringend notwendige Sanierung des Daches der Nienburger Stadtkirche insgesamt 1440 € gespendet.
Ein entsprechender Scheck ist der Pfarrerin der evangelischen Kirchengemeinde Nienburg, Christine Reizig, am gestrigen Dienstag übergeben worden.
Die Stadträte setzen damit einen Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2007 um. In diesem war festgelegt worden, dass alle Stadträte für einen Zeitraum von einem Jahr monatlich 20 € ihrer Aufwandsentschädigung für diese wichtige Aufgabe spenden. Wie Pfarrerin Reizig mitteilte, soll noch in diesem Jahr mit den ersten Arbeiten begonnen werden.
Die Stadträte rufen alle Nienburger auf, sich ebenfalls für die Sanierung des Kirchendaches zu engagieren. Spenden können auf folgendes Konto mit dem Verwendungszweck „Spende Sanierung Stadtkirche“ überwiesen werden:
Evangelische Kirchengemeinde Nienburg, Kto. 340 081 104, BLZ 800 555 00
Gemeinsame Presseinformation vom 30.04.2008
Nienburgs Bürgermeister Bauer ist offensichtlich nicht bereit, eindeutige gesetzliche Bestimmungen der Gemeindeordnung einzuhalten und die Öffentlichkeit sowie alle Mitglieder des Stadtrates über die mit der Happy Children gGmbH getroffenen Vereinbarungen zum Stopp der städtischen Zahlungen umgehend und umfassend zu informieren. Diesen Schluss ziehen die Stadträte Adler, Bieberstein, Böhnstedt, Jethon, Nickel und Wittchen aus seiner Weigerung, ihren Antrag auf Einberufung einer Ratssitzung umzusetzen.
Bereits am 19. März hatte Bauer öffentlich erklärt, eine neue Vereinbarung mit dem Träger der privaten Sekundarschule getroffen zu haben. In den folgenden zwei Wochen warteten die Stadträte auf die Einladung des Bürgermeisters zu einer Ratssitzung. Als dies nicht geschah, beantragten am 4. April sieben Ratsmitglieder schriftlich die unverzügliche Einberufung des Stadtrates.
Das in der Gemeindeordnung verankerte Recht auf Einberufung von Sitzungen durch eine festgelegte Mindestzahl von Stadträten scheint aber offenbar in Nienburg nicht zu gelten. Nach dem Willen des Bürgermeisters soll das Thema erst am 29. April – fast fünf Wochen nach bekanntwerden des Vertrages - in einer regulären Ratssitzung behandelt werden.
Trotzdem sechs Stadträte noch am Montag per e-mail gegenüber der Kommunalaufsicht erklärt haben, dass sie auf einer unverzüglichen Einberufung bestehen, sieht diese für sich keinen Handlungsbedarf. Amtsleiterin von dem Bussche erklärte eine gesonderte Einberufung gar für – Zitat – „unwirtschaftlich“.
Die unterzeichnenden Stadträte werden dieses gesetzwidrige und undemokratische Verhalten nicht hinnehmen und beim Landesverwaltungsamt als obere Kommunalaufsichtsbehörde Fachaufsichtsbeschwerde einreichen.
Dies geschieht auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Bürgermeister die öffentlichen Ratssitzungen laut nunmehr vorliegendem „Sitzungsplan“ auf ein – angesichts der Vielzahl anstehender Probleme in Nienburg – nicht zu rechtfertigendes Maß reduzieren und damit die Arbeit kritischer Stadträte offensichtlich behindern will.
Gemeinsame Presseinformation vom 17.04.2008
Gemeindeordnung § 51 (Einberufung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse)
Die Mitglieder der Stadtratsfraktion DIE LINKE sowie fünf weitere Stadträte haben die unverzügliche Einberufung des Stadtrates der Stadt Nienburg beantragt. Ein entsprechendes Schreiben an Bürgermeister Markus Bauer ist der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg am Freitag übergeben worden.
Beratungsgegenstand soll dabei die „Unterrichtung des Stadtrates durch den Bürgermeister über den Stand der vertraglichen Bindungen zwischen der Stadt Nienburg (Saale) und der Happy Children gGmbH als Träger der privaten Sekundarschule Nienburg“ sein.
Die Vertreter der Fraktion DIE LINKE sehen sich zu diesem Schritt gezwungen, da die bereits vor zwei Wochen von den Stadträten Adler, Bieberstein, Böhnstedt, Jethon, Nickel und Wittchen erhobene Forderung, Stadtrat und Öffentlichkeit über die auf Druck des Landesverwaltungsamtes erfolgte Rückabwicklung der Verträge mit dem Träger der privaten Sekundarschule zu informieren und entsprechende Ratsbeschlüsse herbeizuführen, bisher ohne jede Reaktion des Bürgermeisters geblieben ist.
Presseinformation vom 06.04.2008
Antrag auf unverzügliche Einberufung des Stadtrates vom 04.04.2008
Die Stadträte Adler, Bieberstein und Nickel (CDU) sowie Böhnstedt, Jethon und Wittchen (DIE LINKE) haben die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zum Zuschuss der Stadt Nienburg (Saale) an den Träger der privaten Sekundarschule, die offensichtlich zur Rückabwicklung der vom Bürgermeister mit der Happy Children gGmbH widerrechtlich geschlossenen Verträge führt, zur Kenntnis genommen. Wir sehen darin unsere von Anfang an vertretene Rechtsposition bestätigt und gehen davon aus, dass nun rechtsstaatliche Verhältnisse in dieser Sache wiederhergestellt werden.
Der Bürgermeister spielte bei seinem nunmehr gescheiterten Prestigeprojekt von Anfang an mit falschen Karten: Stadträte und Bürger wurden von ihm durch bewusstes Verschweigen von Tatsachen, durch Falschinformationen bis hin zur Lüge an der Nase herumgeführt.
Und selbst am Ende dieser unendlichen Geschichte wurde mit offensichtlicher Hilfe des Landrates versucht, die unangenehme Wahrheit bis nach dem Wahltag geheim zu halten, obwohl den Beteiligten spätestens Mitte Februar klar sein musste, in welche Richtung die Reise gehen würde. Was anderes als Betrug am Wähler ist solch ein Verhalten?
Die unterzeichnenden Stadträte haben inzwischen das Vertrauen in die Redlichkeit und in die Kompetenz des Bürgermeisters verloren. Aus dem von ihm zu verantwortenden Schaden für das Ansehen der Stadt Nienburg sollte er für sich die Konsequenzen ziehen.
Gemeinsame Presseinformation vom 21.03.2008
Glückliche Kinder in Nienburg: Eine Chronologie
Der Bürgermeister und seine Helfershelfer aus den Fraktionen von SPD und FDP haben mit ihrem Verhalten in der Ratssitzung am 18.02.2008 Nienburg einen Bärendienst erwiesen, dessen Folgen für die Stadt noch gar nicht absehbar sind. Aus persönlichem Interesse, das hinter dem vorgeblich vertretenen Gemeinwohl nur schwer zu verstecken war, wurden die ausgestreckten Hände fast aller Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft brüsk zurückgewiesen.
Anstatt die sich bietende Chance zu nutzen, Nienburg zu einer der flächengrößten Kommunen im Salzlandkreis zu machen, glaubt man mit schon an Größenwahn grenzender Überheblichkeit, Bedingungen stellen zu können. Weil sich die meisten Gemeinden aus verständlichen Gründen darauf nicht einlassen werden und damit eine leitbildgerechte Einheitsgemeinde bis 2009 nicht entstehen wird, verzichtet allein das vor der Pleite stehende Nienburg auf rund 85.000 € an Landesmitteln. Darüber hinaus wird sich die einzige finanzstarke Gemeinde Peißen wohl nunmehr in Richtung Bernburg orientieren.
Neben den Gemeinden wurde aber auch der Fraktion der LINKEN und weiteren kritischen Stadträten sprichwörtlich „der Stuhl vor die Tür gesetzt“. Eine „Verhandlungskommission“, bestehend lediglich aus Bürgermeister und Stellvertreter, dazu eine „Arbeitsgruppe“ ohne konkrete Aufgaben und mit reiner Alibi-Funktion – dies setzt den schon bisher praktizierten Ausschluss des Stadtrates von den Verhandlungen fort.
Aus diesem Grund wurde wurde am Montagabend auf einer gemeinsamen Sitzung des Vorstandes der Basisorganisation und Stadtratsfraktion beschlossen, sich nicht an einer solchen "Arbeitsgruppe" zu beteiligen.
Presseinformation vom 26.02.2008
Der Vorstand der Basisorganisation Nienburg hat auf seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig beschlossen, zur Bürgermeisterwahl in Nienburg am 9. März keinen eigenen Kandidaten aufzustellen.
Aus Sicht der Basisorganisation ist der Sinn dieser Wahl vor dem Hintergrund der anstehenden Gebietsreform mehr als fragwürdig. Wie bereits die linke Ratsfraktion betont hat, wäre eine Aussetzung der Wahl und damit die Verlängerung der Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters bis Mitte 2009 rechtlich durchaus möglich gewesen. Voraussetzung hierfür wäre allerdings ein ehrliches Bemühen um die Bildung einer leitbildgerechten Einheitsgemeinde in der freiwilligen Phase gewesen. Öffentliche Äußerungen und tatsächliches Handeln – insbesondere des Nienburger Bürgermeisters – standen und stehen sich jedoch auch in dieser Sache diametral gegenüber.
Die Nienburger LINKE wird sich weiterhin auf die Sacharbeit konzentrieren und sich neben der Sicherung der bestehenden sozialen und kulturellen Infrastruktur in der Stadt intensiv um die Bildung einer gesetzeskonformen Einheitsgemeinde zu fairen Bedingungen für alle Beteiligten einsetzen.
Aus diesem Grund hat die Fraktion die Bürgermeister und Gemeinderäte aller Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg zur Ratssitzung am Montag eingeladen. Zudem hoffen wir, dass auch viele Nienburger Bürger die Chance nutzen, sich aus erster Hand über unsere Argumente für ein zukünftig größeres Nienburg zu informieren.
Presseinformation vom 15.02.2008
Die Stadträte Adler, Bieberstein und Nickel (CDU) sowie Böhnstedt, Jethon und Wittchen (DIE LINKE) haben die Einberufung des Stadtrates beantragt. Ein entsprechendes Schreiben hat Bürgermeister Markus Bauer erhalten.
Beratungsgegenstand soll dabei die Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Gemeindereform in der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg sein. Die Stadträte sprechen sich dafür aus, allen Mitgliedsgemeinden unverzüglich gemeinsame Verhandlungen über die Bildung einer Einheitsgemeinde Nienburg anzubieten, um die Gespräche bis zum Ende der freiwilligen Phase Mitte 2009 abschließen zu können. In diesem Sinne soll der Nienburger Bürgermeister beauftragt werden, die Bürgermeister und Gemeindräte der 15 anderen Gemeinden zu einer ersten gemeinsamen Gesprächsrunde einzuladen.
Darüber hinaus muss die Verwaltung aus Sicht der Stadträte mit der Erarbeitung des Entwurfs eines Gebietsänderungsvertrages als Grundlage für die Verhandlungen beauftragt werden. Gleichzeitig sollten von der Verwaltung die groben Züge eines gemeinsamen Haushaltes der bisher selbständigen Gemeinden skizziert werden, um die finanziellen Spielräume einer zukünftigen Einheitsgemeinde deutlich zu machen.
Die Stadträte rufen dazu auf, den Tatsachen widersprechende Behauptungen über eine drohende Übervorteilung Nienburgs durch andere Gemeinden zu unterlassen. Wenn eine zukünftige Einheitsgemeinde Nienburg eine zumindest ausreichende Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern aller Ortsteile erreichen soll, muss jetzt das „Kriegsbeil“ zwischen den sogenannten Nord- und Südstaaten begraben und zu einer sachorientierten Politik zurückgekehrt werden. Ein faires Verhandlungsangebot, wie es auch Innenminister Hövelmann gefordert hat, könnte hierfür die Grundlage sein.
Gemeinsame Presseinformation vom 02.02.2007
Beschlussvorlage für die beantragte Ratssitzung
Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat in Beantwortung einer Anfrage des Nienburger Bürgermeisters die Auffassung der LINKEN zum städtischen Zuschuss an die private Sekundarschule in allen Punkten bestätigt und damit auch den Stellungnahmen des Landkreises in dieser Sache widersprochen. Als Folge der Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien des Landes stellt das Ministerium darüber hinaus Zahlungen des Landesfinanzausgleichs an die Stadt in Frage.
In dem Schreiben vom 27.11.2007, das von Staatssekretär Erben unterzeichnet ist und der Fraktion erst nach schriftlicher Aufforderung vom Bürgermeister übergeben wurde, heißt es wörtlich: „Während des Konsolidierungszeitraumes darf die Kommune sich nicht zur Übernahme neuer freiwilliger Leistungen verpflichten. (…) Zudem hat die Stadt Nienburg (Saale) noch keinen genehmigten bzw. nicht beanstandeten Haushalt im Jahr 2007. Dies bedeutet, dass sie sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Natürlich kommen auch während der vorläufigen Haushaltsführung neue freiwillige Leistungen nicht in Betracht. Vielmehr ist der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen zu reduzieren; dabei ist auch die Auflösung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen.“
Mit Blick auf die vom Land gewährten Bedarfszuweisungen weist das Ministerium auf die damit verbundene Auflage hin, das Konsolidierungsziel einzuhalten. „Sollte zukünftig die Haushaltskonsolidierung nicht gesetzes- und richtlinienkonform durchgeführt werden, muss dies bei einer zukünftigen Antragstellung auf Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock entsprechende Konsequenzen haben.“
Mit diesem Schreiben ist die Behauptung des Bürgermeisters, die Mitfinanzierung der Privatschule habe im Zuge der Gemeindereform zur Stärkung Nienburgs als Grundzentrum beigetragen, ad absurdum geführt. Überdies sind damit alle weiteren freiwilligen Aufgaben der Stadt sowie auch die einer zukünftigen Einheitsgemeinde Nienburg akut gefährdet.
Aufgrund der eindeutigen Stellungnahme des Innenministeriums sowie der Tatsache, dass in Folge von formellen Fehlern in den Verträgen eine Rechtsverpflichtung zur Zahlung der Zuschüsse nicht besteht, geht die Linksfraktion davon aus, dass die derzeit mit den Vorgängen befasste obere Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt die Beschlüsse zur Schulfinanzierung beanstanden wird.
Presseinformation vom 22.01.2007
Schreiben des Innenministeriums vom 27.11.2007
Zu „Landkreis weist Kritik zurück“, MZ vom 11.01.2007 / veröffentlicht am 15.01.2008
"Der Landrat hat unsere Kritik an den Entscheidungen des Landkreises zur kommunalen Finanzierung der Privatschule in Nienburg zurückweisen lassen. Die Begründung hierfür ist mehr als dürftig und wiederholt die „Argumente“ vom September des vergangenen Jahres.
Wiederum werden die „Förderung der Schüler“ und die „Entwicklung einer modernen Infrastruktur“ ins Feld geführt. Argumente, die bei der Entscheidung über die Zukunft der bestehenden staatlichen Schule in Nienburg offensichtlich auch für den Landrat nicht stichhaltig genug waren – denn auch er hat der Sekundarschule seine Stimme bei der Abstimmung im Kreistag verweigert.
Und was soll der interessierte Bürger davon halten, wenn die Kommunalaufsicht (KAB) des Landkreises auf eine entsprechende Anfrage unserer Fraktion noch am 13. Februar 2007 antwortet: „Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine Realisierung der Gründung einer privaten Sekundarschule nur dann haushaltstechnisch möglich ist, wenn die Stadt Nienburg (Saale) die Kosten durch geeignete Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert. Bei Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 wird die Angelegenheit geprüft und kommunalaufsichtlich beurteilt werden.“
Nur drei Wochen später sind diese Aussagen offensichtlich nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen – denn der Landrat und Dienstvorgesetzte der KAB schließt mit dem Nienburger Bürgermeister einen Mietvertrag für das von der Privatschule benötigte Schulgebäude und schafft somit Fakten!
Inzwischen sind drei (!) Haushaltssatzungen zur Prüfung eingereicht worden, nicht eine konnte kommunalaufsichtlich genehmigt werden! Im Gegenteil, am 6. Juli 2007 erklärt die KAB, dass die Maßnahmen im Konsolidierungskonzept „nicht annährend geeignet sind, das Konsolidierungsziel tatsächlich zu erreichen“. Und am 20. Dezember muss man kleinlaut einräumen: „Letztendlich bin ich nach Prüfung der vorgelegten Haushaltssatzung/ des Haushaltsplanes 2007 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Beanstandung unumgänglich ist".
Trotz dieser eindeutigen Urteile über den Gesamthaushalt erklärt der Landkreis – Bürgermeister und Kommunalpolitiker aufgepasst – die zusätzlichen freiwilligen Ausgaben in Höhe von 500.000 € für die Subventionierung einer privaten Schule am 12. September 2007 für „unabweislich“!
Und ob der Verrenkungen noch nicht genug wären, wird dem Bürgermeisters zwar attestiert, „formal juristisch“ gegen bestehende Gesetze verstoßen zu haben, ein Einschreiten hält man aber dennoch für „nicht verhältnismäßig“.
So bleibt für mich nur der Schluss, dass es dem Landrat bei der Entscheidung vor allem um eines ging: das Prestigeprojekt des Parteifreundes unter allen Umständen durchzusetzen – koste es, was es wolle.
Es bleibt zu hoffen, dass die KAB unter seiner Führung auch bei anderen anstehenden Problemen in der Stadt Nienburg – wie dem Schwimmbad, der Mitfinanzierung einer neuen Kita oder der fehlenden Turnhalle – ebensoviel Verständnis aufbringt."
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 18.12.2007
Auch der am 29. November von Bürgermeister Markus Bauer und der SPD/ FDP-Mehrheit im Stadtrat beschlossene dritte Haushaltsplan 2007 ist von der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises beanstandet worden. Dies hat die Behörde der Linksfraktion in einem Schreiben mitgeteilt.
Damit bestätigt die Kommunalaufsicht die Auffassung der Linksfraktion, dass auch der letzte Versuch einer Haushaltssatzung in wesentlichen Punkten gegen die Gemeindehaushaltsverordnung verstößt, weil im Haushaltsplan des laufenden Jahres sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bewusst anfallende Ausgaben nicht oder zu niedrig, Einnahmen hingegen wesentlich zu hoch veranschlagt worden sind.
Umso unverständlicher wird unter diesen Umständen, warum die gleiche Kommunalaufsicht, die im Mai, Juli und nunmehr im Dezember 2007 alle drei beschlossenen Haushaltssatzungen der Stadt Nienburg nicht genehmigt hat, im September des gleichen Jahres von einer Beanstandung der vom Bürgermeister hinter dem Rücken des Stadtrates geschlossenen Finanzierungsverträge mit dem Betreiber der privaten Sekundarschule und den damit verbundenen 500.000 € zusätzlichen freiwilligen Ausgaben „im Rahmen ihres Ermessens“ abgesehen hat.
Diese mehr als fragwürdige Interpretation des Ermessensspielraums lässt aus Sicht der Linksfraktion nur den Schluss zu, dass hier nicht nach fachlichen Kriterien geurteilt wurde, sondern offensichtlich aus parteipolitischen Motiven Einfluss auf die Entscheidung genommen worden ist.
Presseinformation vom 08.01.2008
Schreiben der Kommunalaufsicht vom 20.12.2007
In Reaktion auf die neonazistische "Kranzniederlegung" am Volkstrauertag 2007 (siehe: Unsere Position vom 19.11.2007) wird am 8. Januar 2008 in der Aula der Nienburger Grundschule ein "Runder Tisch" der demokratischen Kräfte stattfinden. Organisatoren sind die Nienburger Bürger Christine Reizig, Markus Bauer und Christian Jethon.
Christine Reizig hat dazu folgene Presseinformation verfasst:
"Am 8. Januar wird 19:00 in der Aula der Grundschule Nienburg an einen Runden Tisch für Demokratie und Toleranz, gegen Rechtsextremismus und Gewalt geladen.
Anlass ist eine Kranzniederlegung mit nationalsozialistischem Hintergrund am Volktrauertag 2007 in Nienburg am Denkmal auf dem Goetheplatz.
Einladende sind Markus Bauer (Bürgermeister), Christian Jethon (Mitglied im Stadtrat) und Christine Reizig (Evang. Pfarrerin). Wir sind insofern beteiligt, als wir die Kranzniederlegung entdeckt und die polizeiliche Anzeige gemacht haben. Gleichzeitig sind wir natürlich betroffen von dieser Aktion und halten eine Bündelung demokratischer Kräfte verschiedener politischer und gesellschaftlicher Anschauungen in der Stadt für wichtig.
Für die Gesprächsleitung und als kompetenten Gesprächspartner am 8. 1. konnten wir Herrn Mike Franzelius von der Fachschule der Polizei in Aschersleben gewinnen.
Der Runde Tisch am 8. Januar ist öffentlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen."
Einladungsschreiben vom 15.12.2007